geht alles noch viel schlimmer..
Wahlrecht für Schwerbehinderte
Das machte mich stutzig - ich dachte immer nach dem Grundgesetzt darf jeder deutsche Staatsbürger ab 18 wählen - aber weit gefehlt.. Dann hab ich den Artikel gelesen - und festgestellt - stimmt - bestimmte behinderte dürfen nicht wählen. Nun sollen Sie das aber dürfen.
Ihr wundert Euch worüber ich schreibe? Na dann mal weiter:
Es geht um diese Ausnahmen im Wahlrecht - die sollen jetzt wählen dürfen:
ZITAT:
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... Nach dem Bundeswahlgesetz sind zwei Gruppen von Menschen mit Behinderung vom aktiven sowie passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das sind zum einen Personen, die eine "Betreuung in allen Angelegenheiten" benötigen, also "stark körperbehinderte Menschen mit zusätzlicher geistiger Behinderung, demente oder komatöse Menschen mit schweren Schädel-Hirn-Verletzungen und Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen"...
und weiter ....
Für die Behindertenbeauftragte der Regierung, Verena Bentele, ist das nicht tragbar. "Der gesetzlich festgelegte Wahlrechtsausschluss für Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung", sagte sie der "Welt"
So so.. also entmündigte, Schwerverletzte im Koma und dauerhaft in geschlossener Psychatrie Behandelte..
Mir dünkt den gehen endgültig die Wähler aus und die heben die letztes Wählerstimmen.. Ich habe nichts gegen diese Gruppen - aber wie sollen die denn Ihre STimme abgeben? Über Vormünder? Per Los? Per Verteilungsschlüssel?
Wer immer die Stimme abgiebt - die des betroffenen ist es so oder so nicht. Kann ja garnicht.
Also wählen die sich jetzt selber in Berlin oder wie soll man das interpretieren?
Wenn das so weiter geht können auch die Erben für die Verstorbenen die Stimme abgeben..
Der Link zum Artikel in der Welt ist ja enthalten..
Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von harmit am 29.03.2015 20:53.