Hi.
Habe den seitlichen von Cult-Werk bei mir verbaut und wollte jetzt zum TÜV.
Gestern bei der Dekra vor gefahren, keine HU wegen dem Kennzeichenhalter, eintragung nicht möglich wegen §19(2)/§21 StVZO.
Dürfen sie nicht, geht nur beim TÜV.
Heute beim TÜV vor gefahren, HU nicht möglich wegen Kennzeichenhalter, eintragung ohne Teilegutachten nicht möglich!
Ich nehme mal an das hier niemand ein Teilegutachten für den Kennzeichenhalter von Cult-Werk sondern jeder nur den mitgelieferten Prüfbericht hat?
Sehe mich schon gezwungen den KZH zu demontieren nur um die HU zu bestehen...
Da nützt wohl auch die Diskussion ob der überhaupt eingetragen werden muss oder nicht wohl eher wenig.
Kann ja mal probieren mit Anwalt beim TÜV vor zu fahren
cu
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