Zitat von doppler
Klar geht eine Eintragung, aber eben nach §19.2, eben im Ermessen des Prüfers. In Hessen gar unmöglich!
Egal, über den TÜV Pfalz oder den TÜV Rheinland bekommt man den Lenker auch eingetragen. Jetzt geht der erste zur Zulassung - Die Stadt Frankfurt trägt den Lenker direkt in die Zlassungspapiere ein - Freude groß Ole Ole!!
Der zweite kommt aus dem Landkreis Offenbach, geht zur Zulassung und BÄH - geht nicht ohne Marburger Behörde... Also nochmal 40€ extra und mehr Arbeit...
Frage ist hier nun, hat sich der Frankfurter Sachbearbeiter hier falsch verhalten oder lockert sich das nach und nach wieder??
So ist es und so müssen wir damit leben!
Gruss Doppler
Es laufen nur Eintragungen über die Bündelungsbehörde Marburg oder Fulda aus den unten aufgeführten Städten/Landkreisen.
Frankfurt ist nicht aufgeführt, daher macht stellt dort die Zulassung die neue Betriebserlaubnis aus, sowie alle anderen nicht aufgeführten Städte/Landkreisen auch.
http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-ve...ebserlaubnisse/
3.1 Ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf für mich zuständig?
Nach § 14 Abs. 2 sowie § 30 Nr. 1a der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständige Genehmigungsbehörde für Antragsteller/-innen, die ihren Wohn- oder Betriebssitz in folgenden Städten/Landkreisen haben:
Stadt Darmstadt
Stadt Offenbach
Stadt Wiesbaden
Landkreis Gießen
Odenwaldkreis
Landkreis Bergstraße
Landkreis Groß-Gerau
Main-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Landkreis Offenbach
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Landkreis Marburg-Biedenkopf
http://www.landkreis-fulda.de/buergerser...enehmigung.html
Erteilung einer Einzelgenehmigung/Einzelbetriebserlaubnis
Durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) und die gleichzeitige Neufassung des § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum 29.04.2009 hat sich das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.
In Hessen werden diese Aufgaben von zwei Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.
Der Landkreis Fulda wird als Genehmigungsbehörde tätig für:
die Stadt Kassel
den Landkreis Kassel
den Landkreis Waldeck-Frankenberg
den Landkreis Schwalm-Eder
den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
den Landkreis Werra-Meißner
den Landkreis Fulda
den Landkreis Vogelsberg
den Main-Kinzig-Kreis
den Wetteraukreis
Sind die Gutachten eindeutig gibt es auch keine Probleme. Ich war mit meinem TTS VoRad beim Tüv Nord in Melle, da es dort einen Prüfer mit besonderen Zusatzbefähigungen hat, welcher mir das Vorderrad nur mit Festigkeitsgutachten nach Fahrprüfung mit Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat. Die neue Betriebserlaubnis wurde dann über meine Zulassung, wohne in einem Ort welcher nicht über die Bündelungsbehörde laufen muss, ausgestellt.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....