Nein, die neue Rad/Reifenkombi muss in die Papiere eingetragen werden bzw. einem Prüfer nach § 19.2 oder § 19.3 vorgeführt werden.
Hier mal schauen was in den Tüv Unterlagen steht und den Prüfer fragen ob er das kann/darf.
Da dies in den verschiedenen Bunderländern anders geregelt ist, Hessen Tüv, neue Bundesländer Dekra.
Wenn du für die Felge Tüvfähige Unterlagen hast, sollten da Reifen aufgeführt sein. Wie du schon in dem anderen thread gefragt hattest, muss der Loadindex passen.
Wenn du Glück hast, wird die Kombi im Schein ergänzt, sodass du beide Rad/Reifenkombinationen fahren kannst.
Sollten Zweifel bestehen gibt es noch die Möglichkeit einer Eintragung nach Fahrprüfung, wurde bei mir so gemacht, kostete 230,- € rum, dürfen aber nur besonders befähigte Prüfer machen.
Hier steht dann nur noch die geprüfte Rad/Reifenkombination im Schein/Zulassungsbescheinigung Teil 2. Da müsste man dann bei Rückrüstung auf original wieder zum Tüv.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....