" Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Schweiz)
Art. 143 Rückspiegel
1 Es ist wenigstens ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2 links aussen erforderlich. Bezüglich Bau, Anbringung und Sichtwinkel gilt Artikel 112.
2 Bei Fahrzeugen mit geschlossenem Aufbau sind zwei Rückspiegel mit einer Fläche von je 50 cm2 erforderlich. Bei Fahrzeugen mit ausreichendem Heckfenster, die keine Anhänger mitführen können, kann ein Innenspiegel den rechten Aussenspiegel ersetzen.
3 Andere Vorrichtungen, die es dem Führer oder der Führerin ermöglichen, dasselbe Sichtfeld nach hinten einzusehen, sind ebenfalls zulässig."
Somit könnte man sogar eine rückwärtsgerichtete GoPro mit Verbindung zum Mobile benutzen, bzw. ich habe in den Staaten einen Helm gesehen mit eingebauter Kamera und Headup display in der Scheibe...:-)
Allerding sollte der Akku nicht leer sein
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Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destilat.