Ace hat Recht:
"...Aus diesem Grunde hat der TÜV Rheinland unlängst darauf hingewiesen, dass es für Motorradfahrer zusätzliche legale Möglichkeiten gibt, für besseres Gesehenwerden zu sorgen. Denn von der breiten Masse weitgehend unbeachtet, existiert bereits seit Juli letzten Jahres eine Regelung, die besagt, dass zusätzliche Positionsleuchten in die Blinker integriert werden können. Die Frontsilhouette des Motorrades wird durch diese exponierten Lichtpunkte deutlich hervorgehoben. Um sich noch stärker von der Lichtflut abzuheben, dürfen sogar gelbe Leuchten verwendet werden.Wichtig ist, dass zusätzliche Leuchtmittel, die zudem eine geringere Helligkeit als die eigentlichen Blinkerbirnen haben, als Positionsleuchten zum Einsatz kommen. Während des Blinkvorgangs wird das hellere Leuchtmittel für die Fahrtrichtungsanzeige zugeschaltet, die dunklere Positionsleuchte bleibt an. Nicht erlaubt ist, den Blinker selbst als Tagfahrlicht zu betreiben...."
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Erst wenn die letzte [...] Tankstelle boykottiert wurde, werdet ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann - LKK