Hi.
Hat der Tüvler denn überhaupt auf den Aufkleber geachtet?
Der dürfte Angebaut ja nur mit Spiegel zu entdecken sein...
Im Gutachten steht auch nicht wie genau der zu sein hat!
Könnte man sich (ohne Straffällig zu werden) nicht selbst einen Aufkleber anfertigen?
Schlimmstenfalls selbst gemalt.
Ist bei dem nicht Tüvfähigen Luffi auch der Pistor Schriftzug eingeprägt?
Klar, wenn man genau diesen Aufkleber selbst nachmacht dürfte man sich was wegen Urheberrechtsverletzung einfangen.
Aber im Gutachten steht ja nur Aufkleber mit Nummer und Logo, das darf man meines Erachtens so machen wie man möchte, es sei denn es ähnelt dem Original.
Nächste Frage, was wird in den Schein eingetragen?
Könnte man sich einen getüvten kaufen und den später einfach durch den anderen ersetzen um den Tüvfähigen weiter zu geben?
cu
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