Widder sagte: "Du bekommst keinen Hauptscheinwerfer mit E-Nummer"
und das ist eben falsch (ob man ihn verwenden darf ist eine andere Frage, aber gibt hier genuegend die drauf pfeiffen, solang eine E-Nummer vorhanden ist an ihren Anbauteilen)
Also nochmal: Hier Bitte - der richtige Link -
HAUPTSCHEINWERFER: mit E-Nummer (die aber bei den Cops/Tuev nix bringt, dennoch GIBT es sie)
Immer noch besser ein Originalteil mit e-Nummer als gelbe Folie draufpappen
http://www.ebay.de/itm/VW-Karmann-Ghia-T...f0AAOSwuTxV8YpS
Hauptscheinwerfer mit E-Nummer von Hella.
Hier von Bosch:
http://www.ebay.de/itm/VW-Kafer-68-73-Bu...70AAOSwWBJXA3vf
Ob diese Scheinwerfer zulässig sind, wird Dir niemand mit Sicherheit sagen können, solange es dazu kein höchstrichterliches Urteil gibt. Hier handelt es sich um einen typischen Fall von zwei Paragraphen der StVZO, die sich widersprechen. Zum einen gibt es die Vorschrift, daß Scheinwerfer weißes Licht abgeben müssen (was in diesem Fall wohl defintiv nicht der Fall ist) zum anderen gibt es aber die Vorschrift, daß Teile, die ein entsprechendes Prüfzeichen haben, laut EU-Recht zulässig sind. Da im Normalfall EU-Recht über dem deutschen steht, sollten die Teile zulässig sein, das wird man aber erst dann definitiv sagen können, wenn sich ein deutsches Gericht damit befaßt hat und da wäre mir der Ausgang zu ungewiß
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Tricolore am 31.08.2016 14:27.