Benötigte Dokumente für die Zulassung von in Deutschland gekauften GEBRAUCHTFAHRZEUGEN
- originale Zulassungsbescheinigung oder einen anderen Nachweis darüber, dass Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind
- Den ausgefüllten Zulassungsantrag cerfa n° 13750*05
- Einen Nachweis, dass Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben (justificatif de domicile). Er darf nicht älter als sechs Monate sein. Da es in Frankreich keine Meldebescheinigung gibt, können hierfür u. a. die letzte Strom- oder Telefonrechnung verwendet werden
- Wenn das Fahrzeug älter als vier Jahre ist, müssen Sie eine Hauptuntersuchung (contrôle technique) vorlegen können, die nicht älter als sechs Monate ist und in Frankreich oder einem anderen EU-Land ausgestellt worden ist. Eine in Deutschland durchgeführte Hauptuntersuchung wird also akzeptiert.
- einen quitus fiscal (Dokument, das man in der französischen Steuerbehörde Centre des Impôts erhält. Es bestätigt, dass die Mehrwertsteuer für das Fahrzeug beglichen worden ist.)
- eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier): Falls nicht bereits vorhanden, kann es beim Hersteller des Fahrzeugs angefordert werden.
- Falls es keine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) für Ihr Fahrzeug gibt, eine sogenannte attestation d’identification (vergleichbar mit der Vollabnahme des TÜV). Diese bekommen Sie beim Vertreter des Fahrzeugherstellers in Frankreich oder bei der örtlich für Sie zuständigen DREAL-Behörde. DREAL steht für Direction régionale de l’environnement, de l’aménagement et du logement.
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.