zum zitierten Beitrag
Zitat von mjb
auf eine Evo hast du leider keine Chance, die Töpfe legal eingetragen zu bekommen.
Es gibt hinsichtlich Eintragung eines Auspuffs (bezieht sich jetzt nicht auf einen bestimmten Topf)
keinen Unterschied zwischen Shovel und
frühen Evos, also
solange man sich auf die ERSTZULASSUNG bezieht (fast immer identisch mit dem Modelljahrgang aka Baujahr, aber nicht immer).
Vorausgesetzt wie immer es ist ein zulassungsfähiger Topf und wir sprechen von Shovel und Evos mit Erstzulassung bis ca. `89 (angenommen eine 79er Shovel hatte
bis 1991 keine Erstzulassung, dann Pech gehabt).
Was der Grund ist, warum ich jüngere Evos nicht mit der Beißzange anrühre.
Meine `84er Shovel FLHX und meine XLX 61 Ironhead (EZ 1985) hatten die identischen Geräuschwerte und sonstigen Regularien zu erfüllen wie alle meine Evos - `86, `87, `88 .
Frühe Evo heißt noch Fahrgeräusch 86 db A, nicht 82 oder 80 dbA wie späte Evos.
Das geht noch überein mit einer per Eintragung vermerkten Anhebung des Standgeräusches, wegen des Zusammenhangs Stand und Fahrgeräusch.
Den Zusammenhang kennt nicht jeder Schutzmann bei einer Kontrolle, aber manche schon.
Außerdem braucht man mit diesen Evos wie auch beim Shovel keine AU, also Vergaser-Bestückung und -Bedüsung nach Erfordernis, nicht nach Prüfgerät und Schadstoffwert oder Vergaser-Gutachten, samt sonstigen Freiheiten beim Motor etc.
Dann gibt es, laut einem Prüfer, noch einen Unterschied, den nicht alle Werkstätten kennen ( und auch nicht alle Tüver aus dem Stehgreif) - eine Bezeichnung auf dem Topf (Gravur, Stempel etc.) zur
Identifizierung der Töpfe oder auf der Anlage (falls einteilig mit Krümmer) braucht es auch erst ab einem bestimmten Jahr, ich glaube es war der Zeitraum ab AU-Pflicht-Baujahre.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schneckman am 21.10.2018 18:03.