Einen wunderschönen guten Morgen.
Ich wollte mir eine Flyingbrick kaufen, welche weder angemeldet noch fahrbereit ist.
Das Motorrad ist schon länger nicht mehr gelaufen und aufgrund dessen habe ich den
Verkäufer runter gehandelt und einen Festpreis inklusive Lieferung bis zu meiner
Garage ausgehandelt.
All das wurde vie E-Mail festgehalten und er hat zugestimmt. Nun möchte der Verkäufer
allerdings vor der Lieferung bezahlt werden, was definitiv so nicht vereinbart war und
weil ich nicht vor der Lieferung bezahle, möchte er nun nicht liefern.
Da Verträge auch via E-Mail rechtskräftig sind (vorrausgesetzt die Formulierung stimmt),
frage ich mich, in wie weit ich nun mein Recht einklagen kann oder zumindestens dem
Verkäufer Unannehmlichkeiten bereiten kann? Da eine Bezahlung vor Lieferung ja schon
ganz schön nach versuchtem Betrug riecht, bin ich am überlegen diesen Vorfall der Polizei
zu melden, sollte er nicht liefern.
Wer von euch kennt sich mit Vertragsrecht aus oder ist sogar Anwalt auf diesem Gebiet?
Eine Rechtschutzversicherung besteht und ich hoffe das sie dies übernimmt.
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Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.
Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.
Die Zahl der blockierten User steigt stetig.
Der Spacken kann es nicht lassen.