Nein, also eingetragen ist bei mir nix! Muss ja auch nicht!
Es gibt einfach keine Vorschriften darüber WIE ein Kennzeichen angebracht werden muss, lediglich darüber WO, also Sichtbarkeit usw.
Ein sehr guter Bekannter macht gerade die Ausbildung zum Kfz Sachverständigen bzw. zum Prüfer (HU u.ä.) der hat das gecheckt und es ist so! Egal es andere sagen! Das ist reine geldschneiderei der Händler und Dealer...
gut, eins sollte natürlich beachtet werden, es muss schon stabil und sicher sein und keine Ecken und Kanten wo sich andere Verkehrsteilnehmer verletzten könnten.
Mund zum Thema klappbar... da gibt es auch kein verbot o.ä. Es muss natürlich bei der Fahrt stabil sein und auch bei Wind usw, sich nicht von selbst einklappen.
Aber wer kann mir verbieten, dass ich mein kz beispielsweise zum abstellen des Mopeds einklappen muss wegen Platz(nur mal so als Beispiel).
Aber gut man muss dazu sagen, dass bei uns hier in Sachsen, die Firma in blauweiß eh keine „Jagd“ auf bikes machen. Das scheint ja in anderen Bundesländer deutlich intensiver zu sein.
gruß