Eigentlich ist die Sache ja schon erledigt, aber ich wollte dennoch darauf hinweisen:
Fahrten ohne Kennzeichen sind ebenso wenig erlaubt wie Fahrten ohne Zulassung. Geahndet wird dies mit 70€ und einem Punkt (siehe
Bussgeldkatalog 2020). Es gibt jedoch eine Ausnahme, die in §10 unter Absatz 4 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV geregelt ist:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Das heißt im Klartext: Ein Fahrzeug, das bereits einmal im betreffenden Zulassungsbezirk zugelassen wurde und über die entsprechenden Kennzeichen verfügt, darf
ohne Stempel zur Zulassungsbehörde gefahren werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Es muss einen gültigen HU-Nachweis für das Fahrzeug geben
- Zwingend vorhanden sein muss der Versicherungsschutz
- Die Fahrtwege zur Zulassungsstelle müssen immer die kürzesten sein, außerdem nur innerhalb des Zulassungsbezirkes oder des angrenzenden Bezirks
Wenn wie in unserem Fall das abgefallene Kennzeichen nicht verloren gegangen ist, sondern nur in der Tasche mitgeführt wird, hat der kontrollierende Polizist sicher einen gewissen Ermessensspielraum beim Festlegen der Geldbuße. Das geht von "Kennzeichen sind schlecht lesbar" für 5€ über "Kennzeichen befinden sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand" für 10€ und "Kennzeichen fehlt" für 60€ bis zu "Fahrten ohne Zulassung" für die genannten 70€ und einen Punkt. Zusätzlich zu dem
Bußgeld besteht übrigens theoretisch die Möglichkeit, dass die Polizei die
Weiterfahrt solange
untersagt, bis
die Nummernschilder vorschriftsmäßig montiert sind. Wie immer ist es daher sinnvoll, der Rennleitung freundlich zu begegnen. Wer ganz korrekt vorgehen möchte, der ruft sogar die Polizei an und informiert sie über das Kennzeichenproblem.
Ich wäre übrigens auch gefahren.
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...