Na, dann viel Spaß vor dem OLG
Die Rechtslage ist eigentlich klar:
1. Anbau ist je nach Meinung legal und nicht eintragungspflichtig. Sturzbügel sind ja eintragungs- und zulassungsfrei. Aber die Fußrasten allerdings sind Fahrwerksteile und deswegen eintragungs-/ABE-pflichtig. Also brauchst du theoretisch Pegs mit Gutachten, und da wird das Suchen schon schwer. Die dürfen auch keine Ecken und Kanten haben und die Lenkerbreite darf nicht überschritten werden. (§ 30 c StvzO) Und dann gibt es noch die Meinung, dass grundsätzlich keine weiteren Fußrasten montiert werden dürfen. Dies leite sich daraus ab, dass die Anzahl der Fußrastenpaare mit der Anzahl der Sitzplätze übereinstimmen muss. Die Originalen gelten bereits als ein Paar und das Paar für Sozius/Sozia ist verpflichtend. Tatsächlich ist die Anzahl aber in § 61 nicht angegeben, sondern nur, dass auf beiden Seiten welche sein müssen. Außerdem kann es sein, dass durch den Anbau der Teile die im Fahrzeugschein eingetragene Breite überschritten wird. Also da kann man Glück haben aber es ist wahrscheinlicher, dass das nix wird...
2. Die Benutzung ist dann aber nach der StVo unzulässig und wird daher im Rahmen einer Ordnungwidrigkeit geahndet. Nach § 23 Abs 3 STVO gilt, die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert. Und die Fußrasten die da gemeint sind, sind die mit den Bremshebeln und Schaltwippen. Also selbst wenn die durch irgendeinen Zufall eingetragen werden sollten, darf man die Füße da nicht draufstellen. Da aber die Benutzung unzulässig ist, sagt der TÜV halt auch, wir tragen nix ein, dass man eh nicht benutzen darf.
4. Wenn die Rennleitung sieht, dass man die Füß da drauf hat, gibt es ne Zeitstrafe n der Boxengasse. Dabei werden die einfach sagen, du hattest die Füße da drauf, wir sind ja nicht blöd, und wissen, du stellst sie gleich wieder da drauf, also abschrauben.
5. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden, wo diese Fußrasten irgendwie im Spiel waren, kann es deshalb auch zu einer sehr teuren privatrechtlichen Angelegenheit werden.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.