zum zitierten Beitrag
Zitat von staynatty
Also er hat den Zettel von der TÜV Abnahme und der Händler meinte er braucht es nicht in die Papiere eintragen und nur mitführen.
deswegen ist der Schein leer
also das passt schon mal.
Moinsen noch einmal,
Ich fürchte, SO passt es schon einmal gar nicht. Zubehörteile, die
NICHT in die Papiere eingetragen werden müssen, benötigen
eine
ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), die IMMER mitgeführt werden muss. Gibt es für diese Teile hingegen "nur" ein
TEILEGUTACHTEN
(und das ist - nach MEINEM Kenntnisstand - bei den meisten Lenkern, Bremsleitungen, Luftfiltern usw. der Fall)
MUSS eine
Abnahme
durch eine Prüfstelle nach §19.3 StVZO durchgeführt und in die Papiere eingetragen werden.
Greetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
Stammtisch in Münster/NRW
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schimmy am 02.07.2021 12:47.