Ich fahre seit zwei Jahren den Metzeler Cruistec, vorn 120er und hinten den 260er. Vor vier Wochen habe ich im Rahmen einer Einzelabnahme u.a. auch den 260er Hinterradreifen eintragen lassen, da ja die Unbedenklichkeitsbescheinigung ab DOT 2020 nicht mehr reicht. Die Abnahme durch den Prüfer war problemlos, lässt aber Zweifel bei mir aufkommen ob alles korrekt ist.
Was mich irritiert, ist die Tatsache dass, obwohl ich die besagten Metzeler Cruisetec montiert habe, der Eintragungstext in die Papiere folgendermaßen lautet:
Auch gen. HI. 260/40VR18 M/C 84V auf Original HD Felge MT18X8.00DOT, Geprüft mit Bereifung Metzeler ME 888, Bei Verwendung anderer Hersteller Freigabe erforderlich.
Hab ich jetzt eine Reifenbindung an den ME 888, oder gilt die Eintragung auch für den Cruistec??? Auf Nachfrage bei der HD-Werkstatt in der die Abnahme gemacht wurde, wurde mir gesagt dass der Eintragungstext IMMER so lautet und die Eintragung für ALLE Metzelerreifen gilt.
Was meint ihr dazu? Kann man das so glauben, oder müsste in den Papieren explizit der Cruisetec drin stehen? Wie sieht das bei euch aus? Es haben ja sicher schon viele ihre 260er eintragen lassen.