Sorry SAM V, da stimme ich Dir nicht ganz zu!
Es sind 3 Merkmale bei den Auspuffanlagen zu beachten, Abgasverhalten, Lautstärke und Leistungssteigerung. Bei dem Abgasverehalten hast Du genau recht! Lautstärke muss mit den Eintragungen in den Papieren übereinstimmen und wird im diesem Fall über eine §21 Abnahme erledigt. Im Fall des TE gibt es keine genaue Typen-Identifizierung auf die sich eine ABE beziehen kann, da Import-Fahrzeug und ausgenullt. In diesem Fall wird des aaS muss die Anlage eingetragen werden, also auch per §21.
Meine Frage an den TE, hast Du die §21 Abnahme zum Import des Mopeds? Da könnte die Verwendung des Auspuffs beschrieben sein.
Das Thema ist echt akademisch und entschieden wird immer auf dem Platz! Ist der aaS gnädig, dann kann alles ganz einfach laufen. Ist der aaS pingelig, dann wird es nervig.