zum zitierten Beitrag
Zitat von Knicklicht
Ja hatte das schon gesehen, hatte mich stark verwundert da mir zwei TÜV Prüfer hierzu ganz andere Dinge erzählt haben
In erster Linie gehts mir darum, ob eine solche rein optische Veränderung eurer Erfahrung nach eine Stilllegung rechtfertigen würde.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 47c Ableitung von AbgasenDie Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, dass das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist.
Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.
Da steht es eigentlich ganz klar.
Meistens ist aber nur ein Bußgeld 25 € fällig.
Ich würde die Anlage aber so anbauen, dass du im Notfall die Endkappen abnimmst und dann wieder legal unterwegs bist.
Genauso mache ich das gerade mit meiner MCJ Crossover.
Sollte einer unbedingt Ärger machen wollen, schraube ich die Endkappen ab und die Anlage ist legal. 😄🤷🏽
Zumindest kann man so eine Stilllegung umgehen.
LG Martin