@Chopper 15 abgesehen davon, dass der Link vier Jahre alt ist, sagt er eigentlich nichts anderes, als ich geschrieben habe.
Denn dort steht:
"...Eine zufriedenstellende Auskunft bekam sie nirgends... Er muss lediglich nachweisen, dass er über dieses Fahrzeug verfügen darf. Hierzu dient der Teil II der ZB (ZB II)."
Heißt, wenn du den Schlüssel, die ZB I und ZB II bei der Zulassungsstelle vorlegst, hast du nachgewiesen, dass du der Eigentümer bist. Besitzen kann es ein anderer, zB die Bank. Die Zulassung wird auf deinen Namen nach Vorlage der eben erwähnten Sachen ausgestellt, fertig ist die Kiste.
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
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