Und dann gibt es noch den Unterschied zwischen (gesetzlich geregelter) Gewährleistung/Sachmangelhaftung, und (freiwilliger) Garantie.
Ansprüche aus der Garantie kann der Hersteller ablehnen, wenn seine Auflagen nicht erfüllt wurden.
Bei der Gewährleistung geht das nicht.
Da kommt dann das Thema Beweislastumkehr noch ins Spiel.
Was ich damit sagen will, wer die Inspektion nicht vorschriftsmäßig gemacht hat, hat keine Garantie. Bei einem eventuellen Defekt wird aber trotzdem die Sachmangelhaftung greifen.
Allerdings kann die Durchsetzung dann u.U. schwierig werden.
Klugscheissermodus aus.
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