Natürlich gibts hierfür keine Unterlagen. Auch wenn du schreibst, dass es ein gängiger Umbau ist. Wo soll’s denn da Unterlagen geben, und von wem?
Sowas spricht man normal vorher mit seinem TÜV Prüfer ab. Eingetragen werden muss das definitiv. Wie @Soonham schon sagt, muss zb auch ein Wechsel der Fussrasten zu Trittbretter (hab mal eine Slim von Trittbretter auf Original Fussrasten umgebaut, auch eingetragen). Ein Wachtmeister der Motorradkontrollgruppe kennt das sofort, dass das nicht so gehört und dann fährst du nicht mehr weiter.
Trotz allem sollte eine Eintragung möglich sein. Musst halt dem Prüfer nur irgendwie nachweisen, dass es eine Original Harley Gabel ist.
__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht