Zulassungsstellen haben oft kein bundeseinheitliches Vorgehen, von daher würde ich bei Deiner Zulassungsstelle fragen, was benötigt wird zum Zulassen.
Die sagen an.
Wahrscheinlich eine eidesstattliche Bestätigung vom Vorbesitzer, daß er die Papiere verloren oder nie gehabt hat, oder entsprechend ergänzten Kaufvertrag.
Selbiges beim örtlichen Tüv, dort auch fragen, vermute es wird ein Datenblatt benötigt.
Als EZ steht dann meistens der 01.07., wenn man das genaue Zulassungsdatum nicht kennt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern oder Orten helfen Dir nicht gesichert weiter, denke ich.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN