Moin Cadyllac,
folgendes muss der sKZ einhalten:
Kennzeichenhalter:
-Kennzeichenhalter mittig am Fahrzeug sind nicht eintragungspflichtig
-Kennzeichenhalter seitlich sind eintragungspflichtig
Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. Speziell bei einem seitlichen Kennzeichenhalter ist zu beachten, dass dieses von hinten in einem Winkel von 30° lesbar ist.
Da hängen aber viele Faktoren von ab:
Fender hinten lang runter gezogen
Breite der Reifen
usw.
Eventuell mal vorher anhalten, ob alles passt.
Ich musste meinen sKZ um 10cm nach hínten verlängern, damit der TÜV ihn abnimmt.
Gruß
Markus