Moin,
der Käuferschutz hat damit eigentlich wenig bis nichts zu tun.
Der Versender/Verkäufer ist gehalten, seine Einlieferungsbelege bis zur Zustellung resp. der Rückmeldung des Empfängers/Käufers aufzubewahren, da er mit dem Versand einen Vertrag mit dem jeweiligen Dienstleister geschlossen hat und dieser die erste und einzige Anlaufstelle darstellt, wenn auf dem Versand etwas beschädigt wird, abhanden kommt oder Schindluder getrieben wurde.
Ich zumindest habe keinerlei Problem damit, wenn Teileverkäufe seitens des Interessenten über Käuferschutz oder Paypal „Waren und Dienstleistungen“ abgesichert werden. Den jeweiligen Aufpreis/Zuschlag trägt letztlich der Käufer 😬🤫 .
Und der hat, z.B. bei Verlust der Sendung, nach den allgemeinen Bedingungen, so lange still zu halten, bis das Versandunternehmen den Verlust beim Vertragspartner/Versender ausgeglichen hat.
BlackStar
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