zum Thema freiwillig beschlagnahmen lassen oder widersprechen (bei einer Polizeikontrolle) pflichte ich tschango
bei; ich würde auch widersprechen.
Die angesprochene Richterkontrolle (Richter muss abwägen, ob er der Beschlagnahme zustimmt, nur weil der Topf ggf. etwas zu laut ist) gibt es aber faktisch nur theoretisch.
Die Richter bekommen so viele Beschlüsse auf den Tisch und die sind alle so schön und umfangreich, formularmässig ausgefüllt, dass er unter nahezu jeden Antrag seinen "Unterschriftsstempel" setzt (der Feierabend und eine schöne Harley Tour rufen ja ggf - nein solch ein Harley-Richter würde nat. etwas genauer prüfen). Die Ablehnungsquote liegt bei wenigen %. Mir ist kein Fall bekannt, wo mal ein Richter einer Beschlagnahmung widersprochen hat (muss fairerweise sagen, kenne aber auch nicht so viele Fälle; denke aber, es hätte schon mal jemand gepostet, wenn er mit einem Widerspruch erfolg gehabt hätte).
Die Richterkontrolle gibt es damit nur auf dem Papier.
Es ist lediglich etwas mehr Zeitaufwand für die Mehlmützen, wenn man widerspricht und man hat ein etwas ruhigeres Gewissen, dass man sich nicht 100% der Willkühr aussetzt. Denn verhältnissmässig ist eine Beschlagnahmung sicherlich wenn überhaupt bei extremster Ruhestörung.
fregatte