Mal ne Frage: Ein Kumpel von mir hat mit seiner CB die Original-Zubehörteile (Sozius-Fußrasten, Soziussitz und Sissybar) beim Freundlichen gleich beim Bike-Kauf mit dazubestellt und anbauen lassen. Der Harley-Händler hat ihm die Teile dann auch gleich im Fahrzeugschein eingetragen. Die Maschine ist dadurch also jetzt fix als 2-Sitzer-Maschine zugelassen. Muss man die Anbauteile überhaupt eintragen lassen? Denn bei mir steht im Fahrzeugschein unter S1: 1 und unter den Ergänzungen S1: WW.2 (was ich jetzt mal frei mit "wahlweise 2" interpretiere). WW.2 ist doch eigentlich besser, oder? So bleibt man flexibel... Wie habt Ihr das denn gemacht? Und wie ist es rechtlich richtig?
Dann noch was anderes: Ich überleg, ob ich als Soziussitz den V-Team den "Indian"-Style-Gepäckträger (sieht so aus wie der
hier, scheint mit dem von V-Team baugleich zu sein...) sowie das zugehörige Pad zulege (das mit Klettband am Gepäckträger befestigt werden kann), oder ob ich doch lieber einen festen Soziussitz oder einen mit Saugnäpfen drauf mache. Muss dazu erwähnen, dass ich mir den Fender im Moment auf den FatBoy-Fender umbaue. Hat jemand mit so einem Gepäckträger/Pad-Kombi Erfahrungen?
Viele Grüße
Stripe
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Stripe am 03.04.2010 00:40.