fährt: Night Rod Spezial, MV Agusta F4 Brutale, GasGas Randonne, Velo Solex, DiBlasi
20.11.2009 01:18
Lothar,
Löcher in der Rokker ist Frühjahrsmode 2010, liegst also voll im Trend und schwarzes Pulver habe ich noch reichlich für Dich im Hause. Aber solche Nachrichten sollten uns sagen, wir müssen uns mal wieder sehen, hätte schlimmer ausgehen können. Halte Dir die Däumchen was Dein Recht betrifft und den dadurch entstandenen Schaden.
Hans
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Mein lieber Crossie, gut, dass es dir nichts passiert ist. Der Rest wird mit den Anwälten geregelt.
Ich wünsche dir, dass die Schäden bald wieder behoben sind.
Bis bald,
Vlad
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Bacardihardy · 1945 Posts
seit 21.01.2009
aus Remchingen fährt: E-Glide Std.- K16GTL, Sixpack für die schnelle Tour
fährt: E-Glide Std.- K16GTL, Sixpack für die schnelle Tour
20.11.2009 09:13
Dein geliebtes Bike wird sicher wieder ganz heile und noch geiler als bisher
Hast du keine Rechtschutzversicherung? Die können dir natürlich auch Anwälte empfehlen.
__________________ Am Horizont gehts weiter..............................
Ich hab gestern noch mit dem Handy 2 Bilder geschossen - man sieht die kurze Bremsspur vom blockierten Vorderrad - und dann die Kratzer auf der Strasse.
Bei nem Unfall mit Verdacht einer Verletzung der Beteiligten, darf die Polizei nicht vor Ort verwarnen, weil ja nicht mehr nur ne Verkehrsordnungswidirigkeit im Raum steht, sondern ne Straftat = fahrlässige Körperverletzung !!
Des weiteren kann jeder, dem ne OWI oder auch ne Straftat zum Vorwurf gemacht wird das Blaue vom Himmel runter lügen = straffrei, da er ja Betroffner (OWi) bzw. Beschuldigter (Straftat) ist.
Nur als Zeuge ist ne Falschaussage strafbar.
@ Lothar
Besorg dir nen ordentliches Attest . Schau mal auf deinen Anhörungsbogen, bzw. deine Vorladung. Welchen Status hat man dir da verpasst, bzw. wie ist die dorti2ge Belehrung formuliert.
Davon ab ist schon die Hinzuziehung eines RA ratsam um deine Schadensregulierung in vollem Umfang geltend zu machen. (Telefonkosten und Schäden an der Schutzkleidung nicht vergessen)
wie Gerd schon richtig geschrieben hat
Es steht ein Ermittlung wegen Körperverletzung an, der Drecksack darf sogar lügen
Aber wichtig ist eigentlich immer, wer sthet zu 1auf dem Unfallaufnahmebogen
Da dies auch meist der Verursacher ist
Ist der Benz vom Fahrbahnrand angefahren, oder hat er bereits auf der Strasse gestanden
Der Benz hat auf jedenfall Sorgfallspflicht gegenüber dem fließenden Verkehr zu achten
Hier ist mal ein ähnliches Beispiel:
Und geh zum Arzt bzw. liste auch deine beschädigte Kleidung mit auf
Der soll für alles aufkommen
Habe selber einige Erfahrung mit Unfällen und den Lügen der Unfallgegner erlebt, leider haben manche Prozesse gedauert und erst das Unfallanalytisches Gutachten die Wahrheit bewiesen.
Doch in deinem Fall sehe ich eindeutig was die Rechtslage dazu vorsieht.
Gruss Prof. Dr. Zonk
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fährt: Electra Glide Ultra Limited, Softail Custom Evo
20.11.2009 14:11
Und was soll da jemand anders gesehen haben?
Der ist aus dem Stand in den Verkehr gefahren....Sowas hatt ich auch mal. ICH bin aus der Parklücke gefahren...Der im sich im Verkehr Befindliche hat nur noch ne Teilschuld bekommen, weil er vieeeeeeel zu schnell um die Ecke fuhr. Den kont ich nicht sehen..... Hat mich eine Menge Überredungskunst gekostet, der Polizei das klar zu machen! Ansonsten wär ich alleine Schuld gewesen!
Losgefahren in den fließenden Verkehr - rums - SCHULDIG! Was sonst