Hi, hier ein kleiner Beitrag zu Braincaps und Helmen ohne ECE . Viel zu lesen lohnt sich aber: DAS SAGT DIE POLIZEI
,,Das ist kein Motorradhelm":
Polizeihauptkommissar Peter Hengstenberg
1. Herr Hauptkommissar, wenn Sie privat unterwegs sind, was fiir ein Motorrad fahren Sie und was für einen Helm tragen Sie?
Als Polizeibeamter ist man der Marke BMW besonders verbunden. Privat fahre ich eine R 80 RT, Baujahr 1985, und trage dabei einen Klapphelm.
2. Gilt nicht in Deutschland hinsichtlich der Helmpflicht die Devise ..Was nicht verboten ist, ist erlaubt"?
Man muss diesen Satz anders formulieren. Die Devise lautet: ,,Was die Anforderungen an einen Motorrad- Schutzhelme erfüllt.ist auch erlaubt.
3. Zum Motorradfahren verboten waren Bau- Oder Stahlhelme und andere Kopfbedeckungen, die nicht als Motorradhelme ausgelegt waren. Was haben Sie gegen als Motorradhelme angebotene ..Braincaps"?
Dass es sich bei diesen Kopfbedeckungen nicht um Motorradschutzhelme handelt. Schon vor der Einführung der ECE-Norm fur Motorradhelme gab es eine DIN-Norm fiir Motorradschutzhelme. Nach dieser Norm mussten die Ohren und der Nacken durch den Helm geschützt sein, an die Materialien wurden besondere Anforderungen bezüglich Stoßdämpfung, Dehnungsverhalten des Kinnriemens und des Abstreifverhaltens gestellt. All diese Anforderungen werden von den sogenannten ,,Braincaps" nicht erfüllt. Es steht fest, dass einige dieser Kopfbedeckungen( Helme möchte ich sie nicht nennen) noch nicht einmal die Sicherheitsanforderungen an einen Fahrradhelm erfüllen
4. Die Neufassung des StVO-Paragraphen zur Helmpflicht besagt, dass Motorradfahrer ..geeignete" Schutzhelme tragen nüssen. Gut, aber wer definiert, ob ein Helm ..geeignet" ist, Oder nicht? Kann und darf dies der einzelne Beamte bei einer Kontrolle vor Ort?
Generell erfüllen alle ECE-geprüften Helme diese Anforderungen. Sollte ein Helm dieses Prüfzeichen nicht haben, kann man zumindest anhand der Form (Schutz für Ohren und Nacken) erkennen, ob es sich um einen Motorradhelm handelt.
5. Wenn ein großer Motorrad-Zubehöranbieter Helme als Motorradhelme verkauft, muss der Kunde dann nicht davon ausgehen können. dass es sich um ..geeignete" Helme handelt, sprich er vor einem Verwarnungsgeld sicher ist?
Die führenden Zubehöranbieter weisen in ihren Katalogen und auch bei Verkaufsgesprächen auf die fehlende ECE-Norm bei verschiedenen Kopfbedeckungen und Betriebserlaubnis bei Zubehörteilen hin. Leider ist das Personal meist nicht in der Lage, die rechtlichen Konsequenzen des Fehlverhaltens darzustellen. Das Tragen eines ,,Braincap" stellt einen VerstoB gegen § 21 a StVO dar (Fahren ohne Helm) und wird zur Zeit mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem der Träger eines ,,Braincap" schwere Kopfverletzungen davon trägt, wird die versicherungsrechtliche Seite zu prüfen sein,
6. Hat die Polizei wirklich die Aufgabe, mündige Biirger vor sich selbst zu schüt-zen? Schließlich schadet der Träger einer ,,Braincap" höchstens sich selbst.
Die Frage hat der Gesetzgeber schon entschieden, als er die Helmpflicht einführte. Ein geeigneter Motorradhelm dient der Sicherhert des Trägers, und wenn man wie ich - einen Motorradunfall hatte, weiß man um die Vorteile eines guten Schutzhelms. Meiner Meinung nach ist das Verwarngeld mit 15 Euro zu niedrig.
Quelle: Mopped Nr.4 April 2006