Hi,
..."ABER: Was ist mit einem Jethelm, der die Norm erfüllt (meiner z.B.) und man genau da aufschlägt, wo man es mit einem Jet nicht sollte? Das Endergebnis ist wohl das gleiche."...
Da die Versicherer (nicht erst seit heute) generell dazu neigen, ihre Ausgaben in solch einem Fall so gering wie möglich zu halten, wird schon seit geraumer Zeit über die sog. "Betriebsgefahr" argumentiert, dem Betroffenen eine Teilschuld anzulasten
. Da genügend wesentlich sicherer ausgestaltete Helme erhältlich sind, ist es somit für den Versicherer nicht einzusehen, wenn sich die betroffene Person wissentlich (also vorsätzlich, zumindest aber grob fahrlässig
) mit einem unzureichenden Kopfschutz ausrüstet. Die Messlatte der Argumentation liegt für die sog. Jet-Helme derzeit bei dem Modell mit (ausreichend) schützendem Kinnbügel
.
Wobei ich zugeben muss, dass ich einen solchen Helm weder mein eigen nenne, noch leiden mag
. Und T-Shirt & Jeans sind bei entsprechenden Temperateuren auch eher meine bevorzugte Fahrkleidung
.
Gruß, silent