Denke mal ist mit den HP genauso wie mit dem Badelatschengerücht beim Autofahren.
In beiden Fällen bin ich natürlich nicht supermäßig für nen Bremsvorgang präpariert, ne Gesetzesvorgabe gibt es für beide Sachen jedoch nicht.
Für die HP gilt natürlich, dass sie so beschaffen sein müssen, dass sie keine scharfen Kanten haben und die bauliche Breite des Fz. nicht grundsätzlich (Toleranz) verändert wird.
Auch versicherungstechnisch hat die Rechtssprechung in den letzten Jahren nie auf grobe Fahrlässigkeit entschieden, so dass die Schadensregulierung in vollem Umfang erfolgen musste.
Das muss aber nicht immer so sein

. Denn merke: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand