Es ist ganz einfach, ohne lange zu interpretieren:
Beim TÜV:
Ohne Rückstrahler: e.M. = erheblicher Mangel
Folge 1: Nichtzuteilung der Plakette
Folge 2: Zuteilung der Plakette unter Beseitigungsanordnung und Mangelaufführung im Prüfbericht
Bei der Polizei:
geht von:
Fahrzeug unvorschriftsmäßig
- mündliche Verwarnung - Weiterfahrt
- 25 Euro Verwarnungsgeld, Mängelbericht, Weiterfahrt
- 50 Euro/1P, Anzeige vorsätzliches Weglassen, Bußgeld, Mängelbericht, Weiterfahrt
sehr selten, da der Nachweis fast nicht möglich ist, aber jetzt kommts !
Kontrolle zur Nachtzeit/Dunkelheit: Der Verkehrsteilnehmer müßte gegenüber dem Kontrollbeamten nachweisen, dass sein Fahrlicht nicht ausfallen kann, da er dies nicht kann, und kein Rückstrahler vorhanden ist, ist das Spektrum der Eingriffsmaßnahmen sehr groß !
..........und für 2,95 Euro bei Louis kann man sich den ganzen Kram sparen, und er muss in der Fahrzeugmitte angebracht sein, außer man montiert zwei, was nach EG-Recht auch möglich wäre.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
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