Meines Wissens nach gibt es bei Kfz nur schriftliche Bestellungen mit Rücktrittsrecht des Verkäufers, keine verbindlichen Verträge. Im Fall der CVO ist mir dies auch klar, da kein Händler zum Bestellzeitpunkt wissen konnte wieviele Maschinen er überhaupt zugeteilt (ja, "zugeteilt," wie in der DDR) bekommt.
CVO Breakouts gab es, glaube ich, nur eine pro Niederlassung, was sich auch erst nach den ganzen Bestellvorgängen herausstellte.
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Viele Grüße aus dem schönen Süden
Joachim