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Saisonkennzeichen

raum68 ist offline raum68 · 656 Posts seit 19.12.2012
fährt: Softail Deluxe 2013, Honda Forza 300 2018
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Neuer Beitrag 18.11.2013 23:08
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Hallo

Ich habe mal ne Frag zum Thema Saisonkennzeichen. Wie verhält es sich in der Winterpause mit dem Versicherungsschutz? Läuft da die Teil und Vollkasko weiter? Ich lese nur was von Ruheversicherung. Was wäre wenn das Bike nun geklaut wird? Oder fast noch schlimmer es versucht wird zu klauen und danei erheblicher Schaden entsteht stichwort Vandalismus....
Kurzum läuft bei der Ergo die Voll und Teilkasko weiter?

Döppi ist offline Döppi · 21786 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 18.11.2013 23:17
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Keine Angst der Versicherungsschutz für Kasko besteht auch in den Ruhemonaten.

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Crack Baby ist offline Crack Baby · 1075 Posts seit 21.02.2010
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Neuer Beitrag 18.11.2013 23:32
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Zitat von raum68
Kurzum läuft bei der Ergo die Voll und Teilkasko weiter?

Da würde ich glatt mal die ERGO fragen. Augenzwinkern

Aber ich denke schon... Freude

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Döppi ist offline Döppi · 21786 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 18.11.2013 23:39
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Am 1. November beginnt für die meisten Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterruhe. Wer sein Auto oder sein Motorrad nicht ganzjährig nutzt, zahlt in der Ruhezeit keine Kfz-Steuer und keine Versicherung – muss aber einiges beachten.

So muss das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück stehen, so lange das Kennzeichen nicht gilt. Tipp von Versicherungsexperte Daniel Dodt (Vergleichsportal toptarif.de): „Achten Sie darauf, dass es sich um einen 'befriedeten Bereich' handelt. Der Stellplatz darf also nicht öffentlich zugänglich sein.“


Während der Stilllegung (üblicherweise November bis März) gilt ein absolutes Fahrverbot auf öffentlichen Straßen. Einzige Ausnahme sind direkte Fahrten zum TÜV und zurück.

Der Versicherungsschutz läuft als beitragsfreie Ruheversicherung weiter, wenn das Fahrzeug mindestens zwei Wochen aus dem Verkehr gezogen wird. Es ist also weiterhin versichert, z. B. bei Haftpflicht und Teilkasko gegen Brand und Diebstahl.

Ist das Fahrzeug aber länger als ein Jahr stillgelegt, erlischt der Versicherungsvertrag nach zwölf Monaten automatisch.

Dodt: „Grundsätzlich empfiehlt es sich, ein saisonal angemeldetes Fahrzeug für mehr als sechs Monate zuzulassen. Nur dann wird der Versicherungsnehmer bei Schadenfreiheit besser eingestuft und kann von höheren Rabatten profitieren.“

Auch für Fahrzeuge, die nur für wenige Monate zugelassen sind, lohnt sich der Versicherungsvergleich. Dodt: „Oftmals werden für günstige Angebote nur halb so hohe Kosten fällig wie bei teuren Produkten.“

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raum68 ist offline raum68 · 656 Posts seit 19.12.2012
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Neuer Beitrag 19.11.2013 05:40
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Also, hab logischerweise mal im Netz gesucht. 100 Themen 100 verschiedene Meinungen.... Deshalb werd ich mal heute bei der Ergo anrufen. Meine Bedenken sind nur, Teilkasko ja Vollkasko nein. Habe deshalb die Bedenken, da bei uns in der Region in der letzten Zeit Motorräder aus Garagen geholt werden. Ist sie weg, ist es ein Teilkasko Thema, wird sie aber beschädigt dagelassen, greift nur die Vollkasko, deshalb meine Frage

silent grey ist offline silent grey · seit
silent grey ist offline silent grey
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Neuer Beitrag 19.11.2013 06:53
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Hi,

auf eine telefonische Aussage kann man sich im Schadenfall nicht unabdingbar berufen.
Eine Anfrage über den tatsächlich gewährleisteten Versicherungsumfang bei einem Schadenfall in der Ruhezeit sollte schriftlich gestellt werden, damit durch ein ebenfalls schriftlich verfasstes Antwortschreiben auch ausreichende Rechtssicherheit besteht.

Gruß, silent

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dieTor ist offline dieTor · 2081 Posts seit 10.03.2012
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2081 Posts seit 10.03.2012
fährt: FatBoySpecial
Neuer Beitrag 19.11.2013 08:31
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Dies müsste in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen.
Seitenlang und kleingedruckt, das was man normal nicht liest und hoffentlich aufhebt.

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *

raum68 ist offline raum68 · 656 Posts seit 19.12.2012
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Neuer Beitrag 19.11.2013 12:28
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Also

Habe heute früh auf der Hotline angerufen, da war man sich net so sicher und man hat sich auf Kaskoschutz berufen, und man würde mir die AGB zusenden. Habe dann mal in der Agentur angerufen in der ich den Vertrag gemacht habe. Auf meine Frage wie es mit Diebstahl aussieht ist dies mit Teilkasko abgedeckt, würde aber bei einem Diebstahlversuch das Motorrad beschädigt werden und man könnte es nicht einem Diebstahlversuch zuordnen, dann wäre es Vandalismus welches nur über Vollkasko abgedeckt wird. Ob nun aber Vollkasko auch in der Ruhephase besteht wusste er auch net genau. Das ganze wird nun geprüft und ich verlange auf alle Fälle etwas schriftliches.