Für eine Vielzahl von Änderungen an unseren Mopeds sind ja Änderungsabnahmen durch den TÜV oder die DEKRA notwendig. Nicht bei allen genehmigten Änderungen ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben. Klar ist das einfacher, aber manchmal hat man nicht Lust wegen jeder kleinen Änderung die Papiere berichtigen zu lassen.
In den Abnahmebescheinigung wird stets ausdrücklich auf §19 Abs. 4 Satz 1 Bezug genommen. Hier heißt es:
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1. des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung , der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2. des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.
Demnach müsste eine digitale Ablichtung (Scan als jpg oder pdf) auf dem Smartphone rechtlich zulässig sein, oder?