es ist halt nun mal so,dass ein s&s motor,selbst mir identischem hubraum zum harleytwincam,andere abgas und geräuschwerte liefert,soviel ich weis haben die teile auch nur vergaser und keine efi,was dann erst recht unterschiede ausmacht.
die gängigen anlagen sind für harley homologiert und dessen twincam,kein tüvler der sich an den vorgaben orientiert,wird eine anlage dann für bigdog einfach eintragen .insbesondere da inzwischen alles dokumentiert werden muss,somit die polizei auch zugriffe auf die gemachten lichtbilder in der datenbank bekommt.
bzgl. gietl. bei gielt wird die anlage (müsste ne modifizierte mcj sein) eingetragen durch seinen tüv. in den papieren jedoch ist nirgends vermerkt,dass die anlage entweder manuell durch einen hebel ala penzl oder elektronisch verstellbar ist.
das ist ein heißes eisen in bezug auf den preis der anlagen.irgendeinen grund muss es geben,dass er die verstellung vom tüv nicht eintragen lassen kann,nennen wollter er mir diesen damals leider nicht.
ich hatte gietl deswegen auf einer messe mal auf den zahn gefühlt,erstens durch meine kenntnisse bzgl den homologationsabläufen bei jekill und auch meiner langjährigen tätigkeit als grüner.
wie meinte mein kumpel,den hast jetzt aber ganz schön zum stottern gebracht.