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Geschrieben von schopy am 05.09.2023 um 08:56:

Hypercharger - alte Prospekte?

Hallo!

Ich habe eine 97er Softail mit Evo-BT und muss diesen Monat zum Tüv...

Ist bis auf die frische Lackierung in RAL 7031 soweit im Originalzustand, habe also keine Bedenken. Die einzige Eintragung in der ZulB bereitet mir derzeit aber noch etwas Kopfzerbrechen:

"Mit Kesstech Schalldämpfer Kennz E10477 Endkappen tapered und Kuryakyn Luftfilter".

Drauf sind natürlich die passenden Tüten und der Hypercharger. Lautstärke ist OK, habe 101db Standgeräusch im Schein. Abgasmessung dürfte kein Problem sein, da Bj97. Ich nehme an, dass die Combo damals per Einzelabnahme eingetragen wurde, als man noch nicht so pingelig war.

Leider ist bei der Eintragung eben nur ein "Luftfilter von Kuryakyn" aufgeführt, kein Modell oder eine Typnummer. Meines Wissens gab es Ende der 90er (die Dame auf der Zulassungsstelle meinte, die Eintragung wäre schon ziemlich alt) aber auch nur den Hypercharger von K., so dass die Eintragung ohne Konkretisierung des Lufi-Modells noch plausibel schien.

Nun die eigentliche Frage: Hat jemand ggf. alte Prospekte (digital), die ich dem Prüfer zur Verdeutlichung vorlegen könnte? Aus denen hervorgeht, dass Kuryakyn im Grunde nur den Hypercharger herstellte und keine anderen Modelle - so dass ich unterfüttern kann, dass der montierte Lufi auch wirklich der eingetragene ist.

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus


Geschrieben von Schimmy am 05.09.2023 um 09:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von schopy
........

Leider ist bei der Eintragung eben nur ein "Luftfilter von Kuryakyn" aufgeführt, kein Modell oder eine Typnummer. Meines Wissens gab es Ende der 90er (die Dame auf der Zulassungsstelle meinte, die Eintragung wäre schon ziemlich alt) aber auch nur den Hypercharger von K., so dass die Eintragung ohne Konkretisierung des Lufi-Modells noch plausibel schien.
........

Moinsen,

So weit, so - beinahe - richtig. Das Luftfiltergehäuse selbst wurde/wird von KURYAKYN hergestellt, aber "eintragungsfähig" ist
das Teil nur, wenn ein - wie auch immer geartetes - Bauteil zur Reduzierung der Luftmenge (wie z.B. dieses HIER, oder so etwas HIER)
ebenfalls verbaut wurde.

In MEINEM Fall damals wurde dann der LuFi nicht mehr unter dem Firmennamen KURYAKYN, sondern unter dem des Herstellers des
Reduzierstücks bzw. des Auftraggebers für das Gutachten (bei mir "Lottermann Bikes") in den Schein eingetragen.

In Prospekten/Katalogen ist der LuFi auch heute noch reichlich verteten, z.B. HIER, aber ob DAS wirklich hilft wage ich zu bezweifeln.....

Greetz  Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von stachri am 05.09.2023 um 09:57:

Wenn die ZulB damals mit diesem Eintrag zufrieden war, dann soll sie es auch jetzt sein. Den Eintrag haben sie ja gemacht und nicht du. Sonst sollen sie den LF-Eintrag halt jetzt mit den fehlenden Daten ergänzen und gut ist.


Geschrieben von schopy am 05.09.2023 um 10:15:

Die Prüfunterlagen wird es nicht mehr geben; ich denke, die Zulassungsstelle (damals anderer Bezirk) wird nicht nachdigitalisiert haben.

Und heute wäre der Lufi sicher so nicht mehr eintragungsfähig (ohne eine Blende und E-Nummer), Ende der 90er vermutlich schon als Einzelabnahme (und dann mit Bestandsschutz), solang (mit Vergaser ohne Kat fast nicht vorhandene) Abgasgrenz- und Geräuschwerte eingehalten wurden und werden.

Nur ist dieses Gutachten, welches damals zur Eintragung führte, eben bei den mittlerweile zwei erfolgten Halterwechseln  nicht mitgegeben worden. War ja mit damaligem Stand der Eintragung in den Fahrzeugpapieren auch nicht notwendig...

Ich könnte höchstens beim TÜV Nord mal nachfragen, ob DIE es noch irgendwo digital haben...ahne aber nichts Positives.

Ein alter Prospekt in der Hinterhand, dass bei der Eintragung ja nur DER Luftfilter gemeint sein konnte, schien mir da vielversprechender...

Zur Not baue ich den originalen wieder ein und anschließend aus, wäre aber ja auch grober Schmu. Und der Kuryakyn gefällt mir optisch auch besser...


Geschrieben von v2devil am 05.09.2023 um 10:43:

Beim TüV hat bei mir in den letzten 30 Jahren im Rahmen einer HU-Prüfung nie jemand die Eintragungen in Frage gestellt oder hinterfragt.
Es wurde immer nur Abgas, Lichtanlage, Bremstest etc. kontrolliert und fertig.
Wie kommst du darauf, dass dir das Probleme bereiten sollte? Schlechte Erfahrungen mit der Prüfstelle gemacht?
Ich würde einfach mal so hinfahren...

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Schneckman am 05.09.2023 um 11:25:

Bin gerade im Prozeß wegen einer Wiederzulassung, Bike Ende Achtziger Jahre, war lange abgemeldet (mehr als zehn Jahre),  der Tüver meinte "was damals eingetragen wurde, gilt".
Bekanntermaßen haben nicht alle Eintragungen , ob alt oder neu, zwingend "Bestandsschutz" im Nachgang beim Kontrollteam auf der Straße - aber beim Wiederzulassen oder der HU sollte das kein Thema sein.

Du bist hoffentlich nicht im Begriff, von Dir aus das Thema beim Tüv anzusprechen ?
Man kann ja schlafende Hunde solange anstupsen, bis sie einen in die Wadl beißen.
Ich glaube wenn Du einfach hinfährst und Deine HU machst, ist das Thema durch.
Es kümmtert doch den Prüfer nicht, was seinerzeit Kollegen eingetragen haben.
Ich habe auch alte Eintragungen wie "Eigenbau-Luftfilter rund" ohne weitere Maß- oder Nummernangaben, oder  "Supertrapp 2-1", ohne Nennung von Scheibenanzahl o.Ä.,  usw.
Das hat noch nie bei einer HU jemand interessiert.

Aber solltest Du mal Fotos etc. brauchen / wollen aus der Zeit, könntest Du beispielsweise in der Bucht einen Jahrgang oder einzelne einschlägige Magazine aus der Ära kaufen, wenn
sich keine alten Verkaufskataloge finden.
Den Kyrie-Eleison-Luftfilter hatten damals viele dran, und entsprechend oft war der in der Dream Machines, V-2 Machines etc., zu sehen.
In der Datenspalte zum Bike-Umbau war dann oft die namentliche Erwähnung der Teile mit dabei.
Aber manchmal kannst Du auch alte Kataloge bei Ebay finden, Zodiac, W&W, USM , Custom Chrome, usw.
Ich habe auch noch was aus der Zeit und kann nachschauen und was abfotografieren. Glaube aber nicht, daß Du das brauchst !

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Geschrieben von FRN1985 am 05.09.2023 um 11:28:

Gutachten wurden/werden zum Teil auch eingezogen. Steht drin und fertig.

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Franky


Geschrieben von Schneckman am 05.09.2023 um 11:43:

Richtig, muß nicht am Vorbesitzer liegen, daß man kein Gutachten zur alten Eintragung mehr hat, wurde/ wird oft einbehalten.
Oder es gab kein Gutachten und war Einzelabnahme  (im Falle Baujahr 1997 und Luftfilter glaube ich das aber eher nicht).
Sollte aber bei der HU einfach keine Rolle spielen....

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Geschrieben von schopy am 05.09.2023 um 12:38:

Danke für den Zuspruch!

Schlechte Erfahrung habe ich eher nicht - aber denke lieber schon mal einen Schritt weiter, wenn irgendetwas unklar ist oder sein könnte.


Vielleicht fahre ich tatsächlich einfach hin. Schöner wäre es natürlich mit bildlichen Dokumentationen in der Satteltasche, falls die Frage nach dem Lufi aufkommt. Ist halt nix blöder, als unvorbereitet in einen (möglichen) Kampf zu gehen...glaube eben nicht, dass der Dorfprüfer hier weiß, wie ein "Luftfilter Kuryakyn" in natura auszusehen hat. Da wäre ein zeitgenössischer Prospekt vermutlich hilfreich.

Beste Grüße


Geschrieben von Schneckman am 05.09.2023 um 12:40:

Kannst ja vorab am Handy was Googeln zum Kyrie-Eleison-Luftfilter und hastes dann gleich parat.....

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Geschrieben von Sam70 am 05.09.2023 um 22:37:

Hier mal das was ich dazu habe. Eingetragen ist aber ganz allgemein nur Hypercharger. Nichts von Reduzierblech oder sonst was. Und wer soll da heute noch wissen, was da sonst noch reingehört… Und leider auch nichts zum Thema Küryakyn…


Geschrieben von Schneckman am 06.09.2023 um 00:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam70
Hier mal das was ich dazu habe. Eingetragen ist aber ganz allgemein nur Hypercharger. Nichts von Reduzierblech oder sonst was. Und wer soll da heute noch wissen, was da sonst noch reingehört… Und leider auch nichts zum Thema Küryakyn…

Das ist doch perfekt....

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Geschrieben von schopy am 11.09.2023 um 19:59:

So, kurze Rückmeldung:

Hat den Prüfer tatsächlich nicht die Bohne interessiert. Hab mir trotzdem mal nen Webseitenausdruck mit in die Papieretasche gelegt, die den alten Hypercharger als für die BT Evo vorgesehen, aber nicht mehr lieferbar zeigt.

Prüfung übrigens ohne Mängel. cool

Danke für die Tipps und die guten Worte!