Bin gerade im Prozeß wegen einer Wiederzulassung, Bike Ende Achtziger Jahre, war lange abgemeldet (mehr als zehn Jahre), der Tüver meinte "was damals eingetragen wurde, gilt".
Bekanntermaßen haben nicht alle Eintragungen , ob alt oder neu, zwingend "Bestandsschutz" im Nachgang beim Kontrollteam auf der Straße - aber beim Wiederzulassen oder der HU sollte das kein Thema sein.
Du bist hoffentlich nicht im Begriff, von Dir aus das Thema beim Tüv anzusprechen ?
Man kann ja schlafende Hunde solange anstupsen, bis sie einen in die Wadl beißen.
Ich glaube wenn Du einfach hinfährst und Deine HU machst, ist das Thema durch.
Es kümmtert doch den Prüfer nicht, was seinerzeit Kollegen eingetragen haben.
Ich habe auch alte Eintragungen wie "Eigenbau-Luftfilter rund" ohne weitere Maß- oder Nummernangaben, oder "Supertrapp 2-1", ohne Nennung von Scheibenanzahl o.Ä., usw.
Das hat noch nie bei einer HU jemand interessiert.
Aber solltest Du mal Fotos etc. brauchen / wollen aus der Zeit, könntest Du beispielsweise in der Bucht einen Jahrgang oder einzelne einschlägige Magazine aus der Ära kaufen, wenn
sich keine alten Verkaufskataloge finden.
Den Kyrie-Eleison-Luftfilter hatten damals viele dran, und entsprechend oft war der in der Dream Machines, V-2 Machines etc., zu sehen.
In der Datenspalte zum Bike-Umbau war dann oft die namentliche Erwähnung der Teile mit dabei.
Aber manchmal kannst Du auch alte Kataloge bei Ebay finden, Zodiac, W&W, USM , Custom Chrome, usw.
Ich habe auch noch was aus der Zeit und kann nachschauen und was abfotografieren. Glaube aber nicht, daß Du das brauchst !
__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN