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--- Unverständliche Eintragung im KFZ Schein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=117181)


Geschrieben von Schwarze Finger am 07.07.2025 um 14:05:

Unverständliche Eintragung im KFZ Schein

Hallo,

Ich habe mir sehr günstig einen US Import gekauft mit einer etwas bewegten Vergangenheit. Ja das Moped ist über Litauen Importiert worden und dort "instandgesetzt" worden.
JA, es gibt ein Risiko wie immer mit Unfallkrädern, weiß ich und habe es bewusst in Kauf genommen.

Es gibt in ein paar für mich nicht "übersetzbare" Eintragungen im Schein... US-IMPORT*LICHTTECHN.EINRICHT.AUSSER SWO.BAG;ETWA-WIRKUNG VORHANDEN*ZU15.1/2.REIFENFREIGABE BEACHTEN*M.BONANAZA-LENKER H/B 400/900MM*WW M.KOFFERSET TYP BAGGER*

Kann mir hier Jemand bei der Übersetzung der rot markierten Teile helfen.

Se handelt sich um eine 2004 er ehemalige Road King Classic.  Heute ist durch kreative Instandsetzung an der Heckpartie ein GFK Bagger Set verbaut. Die Gabel vorne ist org. Fender, Speichen
und Felge sind ersetzt worden.

Vielen Dank im Voraus!


Geschrieben von chillyred am 07.07.2025 um 14:17:

WW M. = Wahlweise mit

Das andere weiß ich auch nicht.

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If you can't amaze people with your intelligence... confuse them with your stupidity..!


Geschrieben von FRN1985 am 07.07.2025 um 14:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schwarze Finger *LICHTTECHN.EINRICHT.AUSSER SWO.BAG;ETWA-WIRKUNG VORHANDEN*

Lichttechnische Einrichtung außer Scheinwerfer Bauartgemehmigt, in etwa Wirkung vorhanden. 

Alle Leuchten außer Scheinwerfer haben Prüfzeichen.

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Greetz
Franky


Geschrieben von ShortyZK6 am 07.07.2025 um 15:49:

....Scheinwerfer ohne Bauartgenehmigung

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Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.


Geschrieben von Schwarze Finger am 07.07.2025 um 16:08:

Vielen Dank an Alle für die schnelle Hilfe! 

Damit hatte ich nicht gerechnet!

LG


Geschrieben von Sprotte am 12.07.2025 um 17:00:

Genau andersrum, Scheinwerfer hat Prüfzeichen, Rest Original US ohne, ist bei mir auch so…


Geschrieben von Schwarze Finger am 15.07.2025 um 12:17:

Danke für die Antwort!

Defacto hat weder Scheinwerfer noch Blinkergläser ein Prüfzeichen. 
 Aber wenn es keiner richtig nachvollziehen kann, wird es auch dem Herrn vom Trachtenverein nicht gelingen... kommt dann in "dubio pro reo " in Betracht... so in dem Gedanken der in Etwa Regelung??!!

Deutschland, alles geregelt nur nicht eindeutig...


Geschrieben von Börnie am 15.07.2025 um 12:59:

Ja, bei komischen Wachtelmeistern aber erst nach
Verbot der Weiterfahrt, Sicherstellung, Verbringung, Begutachtung usw. 
WENN es blöd läuft !

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Geschrieben von Schwarze Finger am 15.07.2025 um 13:21:

Tja, wenn es blöd läuft... dann volles Programm...aber Bange machen gilt nicht!

Kopf hoch, bar zahlen, A... lecken!cool


Geschrieben von Sprotte am 15.07.2025 um 16:44:

Scheinwerfer Einsatz ist ja schnell getauscht, hatte einen H4 mit Prüfzeichen drin und jetzt LED von Motea…
Bei Blinker und Rücklicht sollte es langen die Kappen zu tauschen, ich rüste auf LED um, vorne ist schon Heinz dran, hinten folgt bei Gelegenheit….


Geschrieben von Börnie am 15.07.2025 um 21:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schwarze Finger
Tja, wenn es blöd läuft... dann volles Programm...aber Bange machen gilt nicht!

Kopf hoch, bar zahlen, A... lecken! cool

……oder wehren und nicht Lemming sein. 

Jeder wie er meint 

🙂

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