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Geschrieben von drhackstock am 06.01.2010 um 14:05:

blinker-rücklicht kompi.gegen normale tauschen

hallo, da ich in der suchfunktion nichts gefunden habe, hier meine frage: da ich ein normales rücklicht und kleine blinker an der nighster montieren will wollt ich mal wissen ob das schon wer versucht hat und ob das überhaupt funktioniert mit normalen 12V21W blinkerlampen.


Geschrieben von hardy.b am 06.01.2010 um 14:18:

Eigentlich nicht zu verstehen, das ist doch serienmässig bei der Nightster super und exklusiv gelöst, in die Blinker integrierte Schluß- und Bremsleuchte! Warum hier noch was umbauen? verwirrt


Geschrieben von stefan_neu am 06.01.2010 um 14:27:

Genau

wenn du konventionelle blinker und rücklicht haben willst, kauf dir ne triumph bonneville Zunge raus

spass bei seite
sollte gehen, mußt nur aufpassen wegen led auf glühbirnen
ich weiß bei meiner jetztigen können die kov. blinker gegen led getauscht werden,
wenn ein neues bauteil zwischen gehängt wird (bin nicht sicher was es war, wiederstand,
spannungswandler, relais oder sonst was)

__________________
Gruß Stefan


---------------------------------------------
Harley Sox Rhein/Main geschockt - you never ride alone Freude Freude


Geschrieben von öööhm am 06.01.2010 um 16:38:

öööhm , ich vertseh es sehr gut.
Finde ein einzelnes Rücklicht auch viel schöner und passender an einem 2Rad.
Lese dann hier mal mit , will auch umbauen.


Geschrieben von Tom77 am 06.01.2010 um 16:58:

ich bin auch gespannt. wenn ich ehrlich bin, find ich die Nightster-Rückleuchten nicht sehr passend.


Geschrieben von hardy.b am 06.01.2010 um 18:35:

Zitat von stefan_neu
Genau

wenn du konventionelle blinker und rücklicht haben willst, kauf dir ne triumph bonneville Zunge raus

Die Blinker sind groß und häßlich, habe ich auch schon gewechselt.....................
fröhlich

Bin auf der suche nach einer Sporty, die ich dann als Bobber umbauen möchte. Daher schaue ich regelmäßig hier im Forum vorbei. Hier mal ein Bild meiner Bonni, noch mit den übergroßen Blinkern:



Hier mit kleinen Blinkern.........:


Geschrieben von drhackstock am 06.01.2010 um 18:39:

Zitat von hardy.b
Zitat von stefan_neu
Genau

wenn du konventionelle blinker und rücklicht haben willst, kauf dir ne triumph bonneville Zunge raus

Die Blinker sind groß und häßlich, habe ich auch schon gewechselt.....................
fröhlich

und auf welche hast du gewechselt?


Geschrieben von drhackstock am 06.01.2010 um 18:42:

Zitat von hardy.b
Zitat von stefan_neu
Genau

wenn du konventionelle blinker und rücklicht haben willst, kauf dir ne triumph bonneville Zunge raus

Die Blinker sind groß und häßlich, habe ich auch schon gewechselt.....................
fröhlich

Bin auf der suche nach einer Sporty, die ich dann als Bobber umbauen möchte. Daher schaue ich regelmäßig hier im Forum vorbei. Hier mal ein Bild meiner Bonni, noch mit den übergroßen Blinkern:


gefällt mir auch sehr gut , nur stört mich auf den retrobikes diese unnötigen sachen wie blinker spiegeln usw.


Geschrieben von hardy.b am 06.01.2010 um 19:07:

Zitat von drhackstock
Zitat von hardy.b
Zitat von stefan_neu
Genau

wenn du konventionelle blinker und rücklicht haben willst, kauf dir ne triumph bonneville Zunge raus

Die Blinker sind groß und häßlich, habe ich auch schon gewechselt.....................
fröhlich

und auf welche hast du gewechselt?

Kannst Du auf dem mittleren und unteren Bild sehen..................
Freude


Geschrieben von Saarländer am 06.01.2010 um 19:12:

deinem tüvmann wird das nicht gefallen, die blinker stehen zu eng beieinander Freude


Geschrieben von hardy.b am 06.01.2010 um 19:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Saarländer
deinem tüvmann wird das nicht gefallen, die blinker stehen zu eng beieinander Freude

Die brauchen, wenn das Fahrzeug nach EG (steht im Fahrzeugschein oder Zul.-Besch. Teil1, unter Punkt "K", z.B.: "e11") zugelassen wurde, vorne nur 24cm und hinten 18 cm auseinander sein! Alles OK!

Hier ein Auszug aus der TÜV-Verordnung:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig


Geschrieben von Saarländer am 06.01.2010 um 19:59:

genau, ich kenn die tüvbestimmungen

lies mal richtig nach dort steht

mindestens 100 mm Abstand zum Scheinwerfer


Geschrieben von Saarländer am 06.01.2010 um 20:16:

achso, hier noch den passenden § dazu

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Auszug -

an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.


Geschrieben von Caveman am 06.01.2010 um 20:16:

Das mit den 100 mm Abstand ist korrekt.

Dies gilt aber von der Mitte des Scheinwerfer soweit ich weiss.

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Geschrieben von Saarländer am 06.01.2010 um 20:22:

Zitat von The Caveman
Das mit den 100 mm Abstand ist korrekt.

Dies gilt aber von der Mitte des Scheinwerfer soweit ich weiss.

vom rand, ist ja nachzulesen, siehe §54