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zu schnell
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/report-hausdurchsuchung-wegen-48-kmh-zu-schnell/445045
Hammer - oder -
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Alte Männer sing gefährlich,denn die Zukunft ist egal ....
Das er nicht gleich in Untersuchungshaft kam wegen Verdunkelungsgefahr wundert mich jetzt aber schon.
das ist schon öfters versucht worden und an der Verhältnismäßigkeit gescheitert. Generell ist aber die Brücke vom Ordnungswidrigkeitenrecht ins Prozessrecht möglich, ist auch im Artikel richtig beschrieben worden. Selbst wenn das erstinstanzlich durchgeht, würde ich mich wehren, (Verfassungsbeschwerde, Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde möglich) losgelöst von der möglichen Beweisführung hinsichtlich der Schutzkleider, die m.E. völlig unsinnig ist und bei Auffinden der Kleidung immer noch keinen Beweis darstellt.
Wundert mich jetzt ein wenig, da ja Pfullendorf nicht in Bayern ist.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
- genau - außerdem hat ja wohl jeder mindesten 2 Jacken und Helme und zum freiwillig raus geben nimmt man dann immer die Andere wie auf dem Foto
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Alte Männer sing gefährlich,denn die Zukunft ist egal ....
Stimmt, Klamotten beweisen gar nichts, solang man kein Gesicht sieht...
Trotzdem ganz schön heftig!
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„¡Es mejor morir de pie que vivir toda una vida de rodillas!“
Gelöscht
Trifft auch Fußgänger bei roter Ampel..... Unglaublich
Rotlicht
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E-Gliden: Die schönste Art, Benzin zu verbrennen. Aber kein E-Zeugs.
sehr seltsam. Das beweist bestenfalls dass meine Klamotten am "Tatort" waren, aber noch lange nicht, wer dringesteckt hat. Ich denke, spätesten bei der Berufungsverhandlung wird der Fall erledigt sein. Immerhin muss MIR die Tat nachgewiesen werden und nicht meiner tausendfach produzierten Kleidung. In dubio pro reo und so....
Aber in unserem Land wundert mich schon lange nix mehr. Kannst ohnehin nichts kriminelleres mehr tun als am Straßenverkehr teilzunehmen. Da nehmen sie dich immer. Aber der Serientäter mit schwerer Kindheit und schlechtem sozialen Umfeld kriegt Bewährung auf Bewährung nach vorheriger x-facher Verfahrenseinstellung.
da stimmt einfach das Verhältnis nicht mehr.
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Ponyhof war gestern
Irgendwie kommen die an unsere Kohle. Egal, wie
Kann DeDe nur zustimmen!
Die Hausdurchsuchung ist nicht verhältnismäßig und somit rechtswidrig!
Geht spätestens in zweiter Instanz im Arsch!
Art. 13 GG schützt immerhin die Privatsphäre in meinen vier Wänden. Also eines der höchsten Rechtsgüter in unserem Staat.
Die sollten mir mal in die Bude kommen......
So long...
Cello
Zum einen gilt, wie DéDé schon beschrieben hat, im Owi-Verfahren die selben Rechte und Pflichten wie im Strafverfahren. Eine Wohnungsnachschau zur Beweissicherung ist durchaus drin. Nur: wie mein Vorredner ebenfalls geschrieben hat, fehlt hier deutlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Was erhofft man dort sicherzustellen? Die Klamotten? Klar. Nur beweisen die rein gar nichts. Eine DNA Analyse an Klamotten und Fahrer schließt das OWiG sogar ausdrücklich aus. Also was will man damit?
Ich denke auch, dass in der zweiten Instanz, durch die der Betroffene hoffentlich gehen wird, das Ganze zur Lachnummer wird.
Ich mag unseren Rechtsstaat und ich mag unsere Polizei (zumindest einen Großteil davon).
Aber so etwas macht mich äußerst nachdenklich. Insbesondere wenn ich daran denke, wie ungleich schwerer es ist, zur Nachtzeit einen Richter oder Staatsanwalt zu finden, der dir das Go zum betreten einer Junkiebude gibt. Da wird bis aufs kleinste für und wieder abgwägt und die fadenscheinigsten Begründungen hervorgezaubert.
Ohne Worte.
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The difference between men and boys is the price of their toys
Dann werde ich wohl meine alten Motorradklamotten und den alten Helm doch nicht wegschmeißen -
falls die Asphaltmatrosen mal welche brauchen
Sowas nennt sich Rechtsstaat, mir kommt es hoch. Aber der deutsche Michel nimmt das einfach so hin
Grüße aus dem Pott
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Lieber aufrecht Sterben, als kniend Leben.
Zum kotzen!
Da hat ein Journalist lange Weile gehabt und wollte mal was gaaanz Neues bringen. Leute, das habe ich schon vor 30 Jahren im Bekanntenkreis erlebt. Ist bei größeren Verstößen fast schon normal, besonders wenn sich Vorsatz vermuten lässt. Und das kann man bei 150 auf der Landstraße getrost voraussetzen.
Gerade weil die Maßnahme an sich bedenklich ist, frage ich mich, warum der Typ seine "Tat" nicht einfach einräumt und dafür gerade steht. Dann hätte er sich den ganzen Kram sparen können. Aber so sind heute halt viele, große Fresse hinsichtlich "was kümmern mich Regeln, ich bin cool", aber dann keine Eier in der Hose, für etwas gerade zu stehen.
Übrigens kann das für ihn noch recht übel ausgehen. Wenn hinsichtlich des Fahrers bis zum Schluss gemauert wird, so nach dem Motto "mit meinen Fahrzeugen kann jeder fahren wann er will", kann ihm das Gericht das Führen von Fahrtenbüchern für alle seine Fahrzeuge auferlegen, lebenslang. Dann muss jede Fahrt mit Datum, Uhrzeiten, Strecke, Fahrer usw, dokumentiert werden. Ich habe mal als Kläger einem solchen Zeitgenossen dazu verholfen, der mich mit seinem Porsche auf der dritten (nicht vorhandenen) Spur beinahe mit dem Mopped unter einen Laster gedrückt hatte. Man. hatte der sich gefreut