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Geschrieben von caRRoxwatch am 13.01.2016 um 11:07:

Reifenfreigabe SHINKO für Sportster

Hallo,
bin grad mitten im Umbau meiner 95er XLH 1200...........................

Hinten hab ich schon einen SHINKO E 240 drauf und vorne soll es ein AVON Speedmaster Mkii AM6 werden.

Wo finde ich da eine Reifenfreigabe für die beiden Reifen,habe das Netz erfolglos durch forstet, hat da jemand einen Link oder vieleicht sogar als Pdf per Nachicht für mich............

bzw. brauche ich überhaupt eine "Freigabe" die haben ja eine E-Nummer ?

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schalldruckstarke Grüße, Carlos


Geschrieben von AndyB am 13.01.2016 um 11:39:

Hy.

Das Thema gabs schon mal; Zwar nicht für unsere alten Sportster, aber der Tipp mit "Avon anschreiben" gilt wohl immer noch...

Oldschool Reifen for 48 Freude


Geschrieben von caRRoxwatch am 13.01.2016 um 21:51:

Bekomme den Avon Speedmaster MKII AM6 vorne und den Shinko E 240 hinten überhaupt angemeldet verwirrt

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schalldruckstarke Grüße, Carlos


Geschrieben von caRRoxwatch am 14.01.2016 um 13:47:

Die Freigabe von AVON habe ich innerhalb von 12Std in schriftlicher Form erhalten.................
Sehr guter Service........

Die von SHINKO haben mich an den Händler verwiesen, bin mal gespannt ob es da auch so gut klappt wie bei AVON.............................
verwirrt

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schalldruckstarke Grüße, Carlos


Geschrieben von Yellow Cab am 16.01.2016 um 16:06:

Eine Freigabe für den Shinko gibt es meines Wissens nach nicht, nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und das bedeutet, daß man den Reifen eintragen lassen muß.

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Ab 50 erkennt man die kleinen Buchstaben auf dem Handy nicht mehr so leicht. Vollidioten erkennst du dafür aus weiter Ferne.


Geschrieben von Grisu1340 am 16.01.2016 um 18:11:

Ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, nur ein Datenblatt. Anhand der Angaben kann der TÜVer sehen ob der Reifen zum Mopped passt. In der Regel ist damit eine Eintragung problemlos.
Gruß
Harry

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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.


Geschrieben von Yellow Cab am 16.01.2016 um 18:50:

Bei mir steht klar und deutlich 'Unbedenklichkeitsbescheinigung'

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

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Ab 50 erkennt man die kleinen Buchstaben auf dem Handy nicht mehr so leicht. Vollidioten erkennst du dafür aus weiter Ferne.


Geschrieben von Grisu1340 am 16.01.2016 um 18:55:

Ok, dann hat Shinko umgestellt....ich hab vor zwei Jahren noch ein Datenblatt erhalten

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Geschrieben von caRRoxwatch am 16.01.2016 um 20:35:

vielen dank an Yellow cap für den "Anhang"......................

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schalldruckstarke Grüße, Carlos


Geschrieben von caRRoxwatch am 03.02.2016 um 21:32:

So, hab ne Reifenfreigabe für den AVON Speedmaster und eine Reifenfreigabe für den Shinko E240..................

Der Graukittel vom TÜV sagt das man die Reifen nur in Betrieb nehmen kann, wenn man eine Freigabe für eine Kombination dieser zwei Reifen hat, da es sich um zwei verschiedene Hersteller handelt.

Hab diese Kombi schon oft im Netz gesehen, fährt einer von euch diese Kombi?

Und wie habt Ihr das " eintagen lassen " ?

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schalldruckstarke Grüße, Carlos


Geschrieben von Marcus am 03.02.2016 um 21:48:

Hab ein ähnliches Problem bei meiner 08er Nightster...der Vorbesitzer wollte unbedingt Weißwandreifen, in den verbauten Größen gabs die aber nicht von einem Hersteller.
Nun ist vorn ein Shinko und hinten ein VeeRubber montiert, Räder sind eingetragen aber mit dem Zusatz "Reifen nur von einem Hersteller", wie eben üblich.
Hab Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt weil sowas bei uns unzulässig ist bzw. ein erheblicher Mangel bei der HU darstellt.
Schlussendlich hat mir der Vorbesitzer vom Reifenhändler der ihm die Reifen verkauft und aufgezogen hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zukommen lassen.
Werde die Bescheinigung demnächst dem Prüfer meines Vertrauens vorlegen und sehen was er dazu zu sagen hat, entweder das passt so, oder ein Reifenhändler darf so eine Bescheinigung gar nicht ausstellen.

Bei Interesse kann ich berichten wie es bei mir gelaufen ist
 

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Gruß Marcus

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Geschrieben von stonemuc am 04.02.2016 um 06:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus
Hab ein ähnliches Problem bei meiner 08er Nightster...der Vorbesitzer wollte unbedingt Weißwandreifen, in den verbauten Größen gabs die aber nicht von einem Hersteller.
Nun ist vorn ein Shinko und hinten ein VeeRubber montiert, Räder sind eingetragen aber mit dem Zusatz "Reifen nur von einem Hersteller", wie eben üblich.
Hab Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt weil sowas bei uns unzulässig ist bzw. ein erheblicher Mangel bei der HU darstellt.
Schlussendlich hat mir der Vorbesitzer vom Reifenhändler der ihm die Reifen verkauft und aufgezogen hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zukommen lassen.
Werde die Bescheinigung demnächst dem Prüfer meines Vertrauens vorlegen und sehen was er dazu zu sagen hat, entweder das passt so, oder ein Reifenhändler darf so eine Bescheinigung gar nicht ausstellen.

Bei Interesse kann ich berichten wie es bei mir gelaufen ist

Natürlich darf der Reifenhändler so etwas nicht ausstellen - der hat doch keine Ahnung davon. Da kannst du dir auch selbst was schreiben wo drinnen steht, dass du es unbedenklich findest.

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Mein Sporty Thread


Geschrieben von caRRoxwatch am 04.02.2016 um 06:43:

Hi,
habe diesen Text aus dem Reifen-verband.de


Mischbereifung Motorrad
Eine Mischbereifung, unterschiedliche Reifenmodelle oder Reifenhersteller für Vorder- und Hinterreifen auf der Maschine, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen.

Verboten ist eine Mischbereifung beim Motorrad nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist.

Die Angabe finden Sie in Ziffer 22. Falls im Fahrzeugschein eine Reifenbindung vermerkt ist, kann eine Reifenfreigabe beim Reifen- oder Motorradhersteller beantragt werden. In der Reifenfreigabe für das Motorrad bestätigt der Reifen- oder Motorradhersteller, dass der jeweilige Reifen für die Maschine geeignet ist.

Einzelne Motorradhersteller verzichten mittlerweile auf die Reifenbindung. Allerdings werden gewissen Reifenmodelle, mit denen das Motorrad homologiert wurde, vom Hersteller empfohlen.

Im Interesse der Sicherheit sollte aber jeder Motorradfahrer auf die Reifen zurückgreifen die der Motorradhersteller empfiehlt, auch wenn keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Ist das jetzt so, oder nicht !?!?!?!?!

 

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schalldruckstarke Grüße, Carlos


Geschrieben von PaulHD48 am 04.02.2016 um 12:03:

Mahlzeit,
in den AVON-Freigaben steht: in Verbindung mit Avon-Reifen VA/HA. Die geben ausdrücklich nur diese Kombi in der Freigabe an. Somit ist aus meiner Sicht eine Kombination verschiedener Hersteller nicht freigegeben und somit nicht möglich und der TÜVer hat recht.

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it´s only Rock´n Roll (but i like it)


Geschrieben von stonemuc am 04.02.2016 um 12:37:

Ich weiß nicht wie oft das schon irgendwo geschrieben stand. Wenn nichts außer der Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen ist, ist es vollkommen egal ob es eine Reifenfreigabe gibt. Dann sind auch Reifen von unterschiedlichen Herstellern zulässig.
Sobald da ein Eintrag steht wie "nur von einem Hersteller" oder nur ein besonderer Hersteller oder Reifentyp wird eine Reifenfreigabe benötigt um andere Reifen zu fahren. Dann ist Mischen verschiedener Hersteller auch nicht zulässig.

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Mein Sporty Thread