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Hallo
Hallo
eine Frage :
wenn ich zb einen anderer Lenker möchte
wie macht ihr das
in ein Geschäft gehen und verschieden Lenker anschauen ?
welcher passt
welche Sitzpositon
etc
wie soll ich das machen ?
2 Frage: habe ein Moped gesehen der hatte rechts und links eine Halterung um die Füsse aufzustellen ...
dachte das wäre verboten
( Eierkühler )
macht er das jedes Mal beim TüV ab ?
Danke
für Eure Mithilfe
Gruss
MrBoots
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Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Das ist nur schwer für die Anderen.
Genauso ist es übrigens, wenn du blöd bist.
Alles nicht sooo einfach mit nem Lenker! Schätze mal ca 75 % der User hier haben mehr als 1 Lenker in der Garage liegen! Entweder jemanden suchen , der das gleiche Moped mit dem gewünschten Lenker fährt , oder du machst dir anhand der Maße des zukünftigen Lenkers nen Muster aus Draht oder so und hälts das mal dran. Kannst auch zu V- Team fahren und auf deren Eisen-Pferd Platz nehmen, das Teil ist verstellbar und Du kannst alle möglichen Lenker Probe sitzen. Das Teil haben die regelmäßigerweise auch auf Messen und dergleichen am Start! Aber wie gesagt alles nicht sehr einfach und wenn Du jetzt wieder den Sitz tauschst ist alles wieder anders!
Und die Halterungen rechts & links wo die Füße drauf gestellt werden , heißen Fußrasten und sind für`s Moped fahren ernorm vorteilhaft! Sollten auch keinesfalls für den TÜV abmontiert werden!
Oder meintest Du die sog. Highway Pegs , welche am Sturzbügel befestigt sind. Diese sind in der Tat wohl so nicht zulässig, aber kaum einer der die dran hat , hat irgendwelche Probleme deswegen.
Ich konnte bei meinem freien Händler 3 Lenker (V-Team) mit nach Hause nehmen und somit am Bike selbst probieren um danach zu entscheiden. Wird aber wohl nicht jeder Händler so handhaben.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Die Harley Factory in Frankfurt hat auch ein Probepferd in ihrer Auststellung stehen.
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evoben
Hallo, Roadking
ja ich meinte:
Highway Pegs , welche am Sturzbügel befestigt sind.
ist das nun genehmigt oder nicht ?
Gruss
MrBoots
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Das ist nur schwer für die Anderen.
Genauso ist es übrigens, wenn du blöd bist.
Grauzone! Habe sie bei mir seit Jahren und bisher keine Probleme mit dem TÜV Südbayern gehabt.
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
Ich kann Dir auch nur den Tip geben irgendein HD-Event anzusteuern und Teilnehmer nach "mal eben probesitzen" fragen. Oder ein wenig telefonieren und HD Händler im weiteren Umkreis nach einem Sitzprobengestell für Lenker fragen.
Ich hatte mal beim TÜV Probleme mit Highway-Pegs. Ich musste zusichern das die Teile wieder demontiert werden und bekam dann mit Augen zudrücken die Plakette.
Isr aber schon länger her und kommt wohl wirklich darauf an wer gerade prüft.
Ich, bzw meine Street Glide wurde heute zum ersten Mal von ein paar uniformierten Herren kontrolliert. (selbst Schuld wenn man aber auch zu einem lange angekündigten Haley Event fährt).
Nachdem nichts zu finden war wurde ich mit einer mündlichen Verwarnung wegen der Highway Pegs (eingeklappt !) entlassen. (Begründung: "die haben da nichts zu suchen ")
Mal ehrlich, warum dürfen die Dinger nicht dran sein solange ich sie nicht benutze? Es geht keine Gefahr davon aus (solange ich sie nicht benutze) und die Fahrzeugdimensionen ändern sich auch nicht. Windabweiser oder Schutzbügel oder Zierleisten interessieren doch auch niemand.
Bei der CVO Ultra sind sie serienmäßig dran
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LG aus Wien
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Nobody is Perfect, but .......
zum zitierten Beitrag Zitat von rainer500
Mal ehrlich, warum dürfen die Dinger nicht dran sein solange ich sie nicht benutze? Es geht keine Gefahr davon aus (solange ich sie nicht benutze) und die Fahrzeugdimensionen ändern sich auch nicht. Windabweiser oder Schutzbügel oder Zierleisten interessieren doch auch niemand.
zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
zum zitierten Beitrag Zitat von rainer500
Mal ehrlich, warum dürfen die Dinger nicht dran sein solange ich sie nicht benutze? Es geht keine Gefahr davon aus (solange ich sie nicht benutze) und die Fahrzeugdimensionen ändern sich auch nicht. Windabweiser oder Schutzbügel oder Zierleisten interessieren doch auch niemand.
Woher soll denn die Polizei wissen, dass Du sie nicht benutzt??? Wäre genauso, wie wenn Du z.B. nen illegalen Scheinwerfer am Motorrad hast.
Ich habe mal ein Punkt in Flens bekommen deswegen.
Ist aber schon 25 Jahre her.
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Grüße Uli/Eule
Der Weg ist das Ziel.
Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen.
zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
Ich habe mal ein Punkt in Flens bekommen deswegen.
Ist aber schon 25 Jahre her.
Man muß sie nur richtig kennzeichnen
Sind die Fahrzeugteile unabdingbar und durch Sondergenehmigung zugelassen, müssen sie für den Rest des Straßenverkehrs ausreichend gekennzeichnet sein. Ragen sie in den voranfahrenden Verkehr müssen sie durch gelbes bzw. weißes Licht markiert werden. Nach hinten muss die Absicherung durch rotes Licht gewährleistet sein. Für gewerbliche Kraftfahrzeuge gelten gesonderte Bestimmungen. Sondergenehmigung werden hier im gesetzlichen Rahmen erteilt.
Nee, jetzt mal im Ernst, nach StVZO § 30c sind die Highway Pegs nicht erlaubt.
§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
...
(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Begründung:
Ragen überlange Teile in den restlichen Verkehr hinein, sodass andere Personen einem erhöhten Verletzungsrisiko oder zumindest größeren Behinderungen ausgesetzt werden, sind derlei Umbaumaßnahmen in der Regel nicht zugelassen.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Würden dann nicht auch schon Sturzbügel unter diese Regelung fallen?
Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
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mws
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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