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Geschrieben von MrBoots am 29.05.2016 um 19:38:

icon1 Hallo

Hallo
eine Frage :
wenn ich zb einen anderer Lenker möchte
wie macht ihr das
in ein Geschäft gehen und verschieden Lenker anschauen ?
welcher passt
welche Sitzpositon
etc
wie soll ich das machen ?

2 Frage: habe ein Moped gesehen der hatte rechts und links eine Halterung um die Füsse aufzustellen ...
dachte das wäre verboten
( Eierkühler )
macht er das jedes Mal beim TüV ab ?

Danke
für Eure Mithilfe
Gruss
MrBoots

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Geschrieben von Roadking57 am 29.05.2016 um 20:02:

Alles nicht sooo einfach mit nem Lenker!  Schätze mal ca 75 % der User hier haben mehr als 1 Lenker in der Garage liegen!  großes Grinsen  Entweder jemanden suchen , der das gleiche Moped mit dem gewünschten Lenker fährt , oder du machst dir anhand der Maße des zukünftigen Lenkers nen Muster aus Draht oder so und hälts das mal dran.  Kannst auch zu V- Team fahren und auf deren Eisen-Pferd Platz nehmen, das Teil ist verstellbar und Du kannst alle möglichen Lenker Probe sitzen. Das Teil haben die regelmäßigerweise auch auf Messen und dergleichen am Start!   Aber wie gesagt alles nicht sehr einfach und wenn Du jetzt wieder den Sitz tauschst ist alles wieder anders! 


Und die Halterungen rechts & links wo die Füße drauf gestellt werden , heißen Fußrasten und sind für`s Moped fahren ernorm vorteilhaft! Sollten  auch keinesfalls für den TÜV abmontiert werden!  großes Grinsen

Oder meintest Du die sog. Highway Pegs , welche am Sturzbügel befestigt sind. Diese sind in der Tat wohl so nicht zulässig, aber kaum einer der die dran hat , hat irgendwelche Probleme deswegen.


Geschrieben von Moos am 29.05.2016 um 20:12:

Ich konnte bei meinem freien Händler 3 Lenker (V-Team) mit nach Hause nehmen und somit am Bike selbst probieren um danach zu entscheiden. Wird aber wohl nicht jeder Händler so handhaben.

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Moos

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Geschrieben von evoben am 29.05.2016 um 21:01:

Die Harley Factory in Frankfurt hat auch ein Probepferd in ihrer Auststellung stehen.

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evoben


Geschrieben von MrBoots am 30.05.2016 um 06:33:

Hallo, Roadking

ja ich meinte:
Highway Pegs , welche am Sturzbügel befestigt sind.

ist das nun genehmigt oder nicht ?
Gruss
MrBoots
 

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Geschrieben von true black am 30.05.2016 um 06:44:

Grauzone! Habe sie bei mir seit Jahren und bisher keine Probleme mit dem TÜV Südbayern gehabt.

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Geschrieben von Zornwolf am 30.05.2016 um 07:35:

Ich kann Dir auch nur den Tip geben irgendein HD-Event anzusteuern und Teilnehmer nach "mal eben probesitzen" fragen. Oder ein wenig telefonieren und HD Händler   im weiteren Umkreis nach einem Sitzprobengestell für Lenker fragen. 

Ich hatte mal beim TÜV Probleme mit Highway-Pegs. Ich musste zusichern das die Teile wieder demontiert werden und bekam dann mit Augen zudrücken die Plakette.  
Isr aber schon länger her und kommt wohl wirklich darauf an wer gerade prüft.


Geschrieben von rainer500 am 06.05.2017 um 15:20:

Ich, bzw meine Street Glide wurde heute zum ersten Mal von ein paar uniformierten Herren kontrolliert. (selbst Schuld wenn man aber auch zu einem lange angekündigten Haley Event fährt).
Nachdem nichts zu finden war wurde ich mit einer mündlichen Verwarnung wegen der Highway Pegs (eingeklappt !) entlassen. (Begründung: "die haben da nichts zu suchen ")

Mal ehrlich, warum dürfen die Dinger nicht dran sein solange ich sie nicht benutze? Es geht keine Gefahr davon aus (solange ich sie nicht benutze) und die Fahrzeugdimensionen ändern sich auch nicht. Windabweiser oder Schutzbügel oder Zierleisten interessieren doch auch niemand. 


 


Geschrieben von Shiras am 06.05.2017 um 15:50:

Bei der CVO Ultra sind sie serienmäßig dran smile

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Geschrieben von SportyCB am 06.05.2017 um 16:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von rainer500


Mal ehrlich, warum dürfen die Dinger nicht dran sein solange ich sie nicht benutze? Es geht keine Gefahr davon aus (solange ich sie nicht benutze) und die Fahrzeugdimensionen ändern sich auch nicht. Windabweiser oder Schutzbügel oder Zierleisten interessieren doch auch niemand.

Woher soll denn die Polizei wissen, dass Du sie nicht benutzt??? Wäre genauso, wie wenn Du z.B. nen illegalen Scheinwerfer am Motorrad hast. 
 


Geschrieben von rainer500 am 06.05.2017 um 17:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
zum zitierten Beitrag Zitat von rainer500


Mal ehrlich, warum dürfen die Dinger nicht dran sein solange ich sie nicht benutze? Es geht keine Gefahr davon aus (solange ich sie nicht benutze) und die Fahrzeugdimensionen ändern sich auch nicht. Windabweiser oder Schutzbügel oder Zierleisten interessieren doch auch niemand.

Woher soll denn die Polizei wissen, dass Du sie nicht benutzt??? Wäre genauso, wie wenn Du z.B. nen illegalen Scheinwerfer am Motorrad hast.

Ich könnte ja auch die Füße auf die Soziusrasten stellen. Muss ich die auch demontieren wenn ich alleine fahre ?


Geschrieben von eule11568 am 06.05.2017 um 18:48:

Ich habe mal ein Punkt in Flens bekommen deswegen.
Ist aber schon 25 Jahre her.
 

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Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von rainer500 am 06.05.2017 um 19:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
Ich habe mal ein Punkt in Flens bekommen deswegen.
Ist aber schon 25 Jahre her.

Weil du sie benutzt hast oder nur weil sie dran waren?

 


Geschrieben von HeikoJ am 06.05.2017 um 22:07:

Man muß sie nur richtig kennzeichnen großes Grinsen
Sind die Fahrzeugteile unabdingbar und durch Sondergenehmigung zugelassen, müssen sie für den Rest des Straßenverkehrs ausreichend gekennzeichnet sein. Ragen sie in den voranfahrenden Verkehr müssen sie durch gelbes bzw. weißes Licht markiert werden. Nach hinten muss die Absicherung durch rotes Licht gewährleistet sein. Für gewerbliche Kraftfahrzeuge gelten gesonderte Bestimmungen. Sondergenehmigung werden hier im gesetzlichen Rahmen erteilt.

Nee, jetzt mal im Ernst, nach StVZO § 30c sind die Highway Pegs nicht erlaubt.

§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
...
(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Begründung:
Ragen überlange Teile in den restlichen Verkehr hinein, sodass andere Personen einem erhöhten Verletzungsrisiko oder zumindest größeren Behinderungen ausgesetzt werden, sind derlei Umbaumaßnahmen in der Regel nicht zugelassen.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von mws am 06.05.2017 um 23:36:

Würden dann nicht auch schon Sturzbügel unter diese Regelung fallen?

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk

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