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Geschrieben von Seedevil am 30.11.2017 um 08:49:

Reifenumbau bei Forty Eight

Hallo... Ich habe beim stöbern im Internet einen Reifenanbieter gefunden der einen Cruiser Reifen ( 160/ 80 B16) anbietet mit einer gemessenen Breite von 167mm auf 3 Zoll Felge für Zulässige Felgenbreite von 3 - 4,5 Zoll laut Tabelle auf Hersteller Homepage (sehr bekannter Hersteller Freude  )....Nun hatte ich den Hersteller angeschrieben  um mir das nochmal Schriftlich geben zu lassen ...danach hatte er sich von mir den Fahrzeugschein zusenden lassen und hat mir einen Unbedenklichkeitserklärung (Technische Bestätigung) ausgestellt gezielt für mein Fahrzeug.....Dadurch erübrigt sich für mich der teuere Umbau auf 4,5 Zoll Felge....Jetzt stell ich mir die Frage ob ich mit dem Schriftstück das als normale Eintragung beim TÜV durch bekomme oder ne Einzelabnahme notwendig wird oder ob es noch andere Probleme geben könnte die ich noch nicht berücksichtig habe ???  Danke schon im Voraus für Hinweise  


Geschrieben von Vinchi am 30.11.2017 um 10:04:

Ich kann zwar die Frage nicht beantworten, aber wieso nennst du den Hersteller und das Model nicht? Das würde mich auch interessieren.


Geschrieben von Seedevil am 30.11.2017 um 10:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vinchi
Ich kann zwar die Frage nicht beantworten, aber wieso nennst du den Hersteller und das Model nicht? Das würde mich auch interessieren.

Weil ich nicht alle verrückt machen will bevor ich nicht hundertprozentig weiß ob ich ihn eigetragen bekomme ....Ich weiß das dann so mancher der auf 4,5 Zoll umrüsten wollte dann darauf verzichten würde und es wird dann denke ich einen mega Ansturm geben auf den Hersteller Kontakt  ....wenn ich genaueres weiß mit TÜV werde ich hier auch alles offen legen mit Reifen Modell und werde dann auch die Unbedenklichkeitserklärung einstellen (wird euch nur nicht viel bringen da es sich von den Daten mit Baujahr usw. auf mein Fahrzeug bezieht)..Ich will dem Freundlichen Ansprechpartner vom Reifenhersteller unnötige Ansturm ersparen wenn es naher nicht wirklich funktioniert mit der Eintragung)....wie gesagt wenn ich es geklärt habe werde ich hier alles offen legen ...(Ich weis bloß noch nicht ob ich damit zum normalo TÜV bei uns dem TÜV Rheinland Hessen muss oder zur Dekra die für Einzelabnahmen zuständig ist bei uns) 


Geschrieben von De Ole am 30.11.2017 um 10:36:

Was ist "normaler TÜV"?  Wenn es ne Einzelabnahme ist und da wird es drauf hin laufen,  wenn es möglich ist,  geht eh nur der TÜV.

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Geschrieben von BlackStar am 30.11.2017 um 10:59:

Moin,

einen 160/80×16" hatte schon die FXRL mit Accel Einspritzumbau auf ihrem 3x16" Scheibenrad, die Ende der 80er bei Firma Erich Krafft von Thomas Gärtner aufgebaut wurde.
Da nach Aussage des TE vom Reifenhersteller eine Felgenmaulweite von 3" bis 4,5" für den betreffenden Reifen zulässig ist, dürfte es für eine erfolgreiche Anbauabnahme  keinerlei Einschränkungen geben. Ohne TÜV Gutachten wird es immer eine umfängliche Einzelbetrachtung werden.
Viel interessanter ist doch eher, wie breit (oder schmal?) das Teil dann auf den mageren 3" Serienfelgen ausfällt.

Allein der Wechsel der aktuell serienmäßigen Michelin auf DLP hat bei meiner 48 an Achse 2 einen 'Zuwachs' von 16 mm gebracht. 
Ein weiterer Zuschlag in ähnlicher Dimension wird wohl kaum zu erwarten sein, da dies ohne weitere Auflagen für den Freigang des Reifens nicht realistisch ist.

BlackStar

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Geschrieben von cats am 30.11.2017 um 11:19:

ist doch kein großes geheimnis, avon cobra AV72 160/ 80 B16 der ist ca. 1cm breiter wie der cobra 150 und schleift dann wahrscheinlich am riemen beim rückwärts schieben (zumindest bei meiner).


Geschrieben von Seedevil am 30.11.2017 um 13:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von cats
ist doch kein großes geheimnis, avon cobra AV72 160/ 80 B16 der ist ca. 1cm breiter wie der cobra 150 und schleift dann wahrscheinlich am riemen beim rückwärts schieben (zumindest bei meiner).

Ja dann weist du mehr als die meisten hier ...denn es wurde ja hier immer auf teufel komm raus behauptet das man einen 160er niemals eingetragen bzw. einen Zulässigkeitserklärung vom Reifen Hersteller bekommt für eine 3 Zoll Felge sofern dieses Thema angeschnitten wurde...Also so selbstverständlich ist es nicht da es den Leuten immer gesagt wurde hier im Forum das Maximum der 150er ist der Eintragungsfähig ist ....Nun hab ich aber mal endlich was brauchbares Schriftliches in der Hand ....und das mit dem Schleifen sollte kein Problem sein für meine Biker Schmiede da ne Lösung zu finden   


Geschrieben von cats am 30.11.2017 um 13:25:

war auch nur ein hinweis, das vielleicht noch was zu machen ist. wenn es erst beim TÜV auffällt, hat man üblicherweise ein problem smile


Geschrieben von Seedevil am 30.11.2017 um 13:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von cats
war auch nur ein hinweis, das vielleicht noch was zu machen ist. wenn es erst beim TÜV auffällt, hat man üblicherweise ein problem smile

hab ich auch als Hinweis verstanden ...aber ich sag mal vielleicht nen Spacer bzw. Versatz des Pulley ist vom Kostenverhältnis immer noch erträglich wenn ich das gegenüber stelle den kosten für ne andere Felge oder Felgenbett mit Umspeichen ....da ich viel in USA und Englischen Foren unterwegs bin wo die sich teilweise oft den 170er von Shinko aufziehen auf die Original Felge weis ich das der Verlust an gemessener breite eher gering sein wird (jedenfalls für den 160er den ich mir ausgesucht habe...ich denke mal durch Verlust werde ich auf 165mm also 2mm verlust dann kommen (Mutmaßung)....beim 170er schrieb dort einer das er er etwa 5mm verlust vom angegebenen Messwert auf der Felge (das betraf aber den Shinko 777)


Geschrieben von Vinchi am 30.11.2017 um 13:47:

Auf jeden Fall weiter berichten, wie die Sache ausgekommen ist. Ja, die Fotos dürfen auch nicht fehlen.


Geschrieben von doppler am 30.11.2017 um 13:53:

Ist das eine Reifenfreigabe oder ein technisches Datenblatt? Bei der Reifenfreigabe musst nichts eintragen, bei dem technischen Datenblatt ist eine Eintragung nach §19.2 fällig...


Geschrieben von Seedevil am 30.11.2017 um 13:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von doppler
Ist das eine Reifenfreigabe oder ein technisches Datenblatt? Bei der Reifenfreigabe musst nichts eintragen, bei dem technischen Datenblatt ist eine Eintragung nach §19.2 fällig...

Reifenfreigabe meinte der Hersteller kann er nicht geben direkt zur Eintragung ...Es sei ich hätte lust mein Fahrzeug ihm zu geben und ihm 5 Reifensätze zu bezahlen damit er ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen zu lassen was mich dann ein paar tausend Euro gekostet hätte (dann hätte ich ne allgemeine Freigabe für mein Fahrzeug)....Er meinte meine zwecke reicht auch die Unbedenklichkeitserklärung aus ....Innerhalb des Schreibens wird die Unbedenklichkeit zu meinen Fahrzeug erklärt und als Überschrift """Technische Bestätigung""""


Geschrieben von Seedevil am 30.11.2017 um 14:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vinchi
Auf jeden Fall weiter berichten, wie die Sache ausgekommen ist. Ja, die Fotos dürfen auch nicht fehlen.

Werde ich ....die Bilder werden ganz weile dauern da ich erst im März dazu komme (will aber schon jetzt mit dem TÜV alles abklären ob es Probleme gibt und das erfahrt ihr auch sofort)...aber ich habe gestern bei der DEKRA angerufen und der Spezialist für Harley umbauten ist wohl erst nächste Woche im Haus (bestimmt Krank) ....deswegen wollt ich wissen ob Einzelabnahme nötig ist durch Dekra sonst hätte ich mich an unseren anderen TÜV gewendet (TÜV Rheinland ..der darf aber keine Einzelabnahmen machen bei uns)


Geschrieben von Schimmy am 30.11.2017 um 17:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von doppler
Ist das eine Reifenfreigabe oder ein technisches Datenblatt? Bei der Reifenfreigabe musst nichts eintragen, bei dem technischen Datenblatt ist eine Eintragung nach §19.2 fällig...

Moinsen,

Sorry, aber da muss ich Dir leider widersprechen. Die Reifenfreigabe bescheinigt nur, dass es seitens des Reifenherstellers keine Bedenken gibt eine andere, als in
den Papieren stehende Reifengröße zu verwenden. Nichts desto trotz MUSS der Reifen eingetragen werden. Liest Du hier:

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/motorrad-tipps/reifenfreigabe-fuer-motorraeder/

und auch hier:

DEKRA: Andere Reifen müssen nicht eingetragen werden

Greetz   Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Marco321 am 30.11.2017 um 18:17:

aber Doppler muss es doch wissen, er ist doch bei dem Verein

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.