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Habe jetzt statt der originalen Töpfe die Anlage von MCJ, mechanisch verstellbare Klappen, angebaut.
Da diese eigentlich für die Einspritzervariante gedacht ist, konnte das mitgelieferte Montageteil für den Umstellhebel ( linksseitig an den Zylinderköpfen) nicht verwendet werden. Da ist beim Vergasermodellen der Benzinhahn im Weg.
Deshalb hat meine HD Werkstatt den Stellhebel mit meinem OK mittig am Lenker montiert. Ich bin mit dem Ergebnis rundherum zufrieden.
Mittlerweile ist auch die ABE von Zodiac dazu eingetroffen und dort finde ich nichts, was zwingend vorschreibt, daß der Stellhebel nicht am Lenker montiert sein darf.
Aber gerade diese """Vorschrift""" ? ? ?, die mir Kollegen um die Ohren hauen, finde ich nirgendwo, hab mich halb tot gegoogelt!
Hat jemand auch eine mechanische MCJ Anlage und gab es da âhnliche Irritationen? Oder machen sich da manche einen Joke um einen zu verunsichern?
Danke für eure Tipps oder Erfahrungen.
Sers
Achim
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Honi soit qui mal-y-pense
Nun, dann mal kurz und bündig:
Dürfen Stellhebel für mechanische Klappenanlagen am Lenker montiert werden ?
( In meinem Fall sind es Endtöpfe von MCJ, per Seilzüge zu öffnen/schließen.)
Danke für verlässliche Aussage.
Sers Achim
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Honi soit qui mal-y-pense
Penzl Auspuff:Sonstige Auflagen: Der Seilzug muss am Stellhebel voll funktionsfähig angeschlossen sein. Die Montage des Stellhebels am LENKER ist NICHT erlaubt. Der Betrieb im Bereich der StVZO ist nur mit geschlossenem Abgasventil zulässig.
Danke govidaris!
So ähnlich heißt es auch bei MCJ. Aber das ist in beiden Fällen eine Empfehlung, OK, eine "Vorschrift" der beiden Hersteller, sehe ich das richtig?
Wenn ja, worauf fusst die? Ich habe nirgendwo, auch nicht beim TÜV eine entsprechende Passage gefunden.
Vielleicht weiß ja doch jemand,wo der Ursprung dieser Vorgabe ist...?
Sers
Achim
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Honi soit qui mal-y-pense
Mein gefährliches Halbwissen :
Ich glaube, in der "Rechtsauslegung" darf der Stellhebel während der Fahrt und bei einer Kontrolle nicht schnell, einfach und unbeobachtet erreichbar und bedienbar sein.
Um illegales öffnen der Auspuffanlage zu erschweren oder zu verhindern, deshalb nicht am Lenker.
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
Eben, das wäre logisch und für jeden nachvollziehbar. Aber es ist -sorry- eben eine Vermutung und nix schwarzes auf weißem. Legt für mich die Vermutung nahe, in jedem Einzelfall mit Herrn Gesetzeshüter & Co in eine lebhafte Diskussion zu gehen.
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Honi soit qui mal-y-pense
Dann viel Spaß bei den Diskussionen.
Mal abgesehen davon, daß ich den gegenwärtigen Montageort des Hebels nicht unbedingt ästhetisch finde. Aber das ist wieder eine andere Diskussion, nur meine persönliche Meinung.
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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.
Zu jedem Gesetzesparagraphen gibt es Ausführungsbestimmungen, in denen Details festgeschrieben sind.
Bei deren Anwendung kann man vielleicht noch auf Auslegungsspielräume und Milde hoffen. Auf der Straße oder vor Gericht .
Beispiel:
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
Aha, dann verstehe ich, daß ich als Laie da nichts finden kann.
Und ich muss dann zwangsläufig folgern: Stellhebel weg vom Lenker.
Mal sehen, was dem Betrieb dazu einfällt.
Könnte man nicht den Benzinhahn, der im Weg ist, demontieren? Er steht ja grundsätzlich offen, egal ob ich fahre oder stehe. Auf die Reservestellung würde ich dann verzichten.
Stop. Habe den Choke vergessen, der sitzt ja auch an dieser Stelle, geht also nicht.
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Honi soit qui mal-y-pense
Der TÜV hat die Anlage gestern begutachtet. Der Stellhebel kann dort bleiben (am Raiser).
Bei einer möglichen Kontrolle muss ich allerdings, je nach Auffassung des Kontrolleurs, zumindest mit Diskussionen rechnen.
Dann warten wir das mal ab.....
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Honi soit qui mal-y-pense