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Verkäufer macht einen Rückzieher
Einen wunderschönen guten Morgen.
Ich wollte mir eine Flyingbrick kaufen, welche weder angemeldet noch fahrbereit ist.
Das Motorrad ist schon länger nicht mehr gelaufen und aufgrund dessen habe ich den
Verkäufer runter gehandelt und einen Festpreis inklusive Lieferung bis zu meiner
Garage ausgehandelt.
All das wurde vie E-Mail festgehalten und er hat zugestimmt. Nun möchte der Verkäufer
allerdings vor der Lieferung bezahlt werden, was definitiv so nicht vereinbart war und
weil ich nicht vor der Lieferung bezahle, möchte er nun nicht liefern.
Da Verträge auch via E-Mail rechtskräftig sind (vorrausgesetzt die Formulierung stimmt),
frage ich mich, in wie weit ich nun mein Recht einklagen kann oder zumindestens dem
Verkäufer Unannehmlichkeiten bereiten kann? Da eine Bezahlung vor Lieferung ja schon
ganz schön nach versuchtem Betrug riecht, bin ich am überlegen diesen Vorfall der Polizei
zu melden, sollte er nicht liefern.
Wer von euch kennt sich mit Vertragsrecht aus oder ist sogar Anwalt auf diesem Gebiet?
Eine Rechtschutzversicherung besteht und ich hoffe das sie dies übernimmt.
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Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.
Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.
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Der Spacken kann es nicht lassen.
Ganz ehrlich.
wenn er das unbedingt nun so will und du willst unbedingt das bike dann würde ich hinfahren und evtl vor Ort zahlen oder besser noch..den deal einfach auch canceln und fertig. Ich setz doch für so nen Käse weder Energie Zeit noch Anwalt ein
Wollte der Verkäufer denn selber liefern oder sollte das über eine Spedition laufen? Bei einer Spedition hat er evtl. Bedenken, dass er die Maschine aus der Hand gibt, und kein Geld sieht.
Wieviele Kilometer wohnt Ihr denn auseinander? Würde sie dann evtl. mit einem Hänger holen.
Er wollte selber fahren und mir das Motorrad bringen. Das sind 350km. Ich habe weder AHK noch Anhänger. Sonst wuwür ich das selber machen.
Mir geht es weniger um das Bike, die gibt es aufgrund der hohen Zuverlässigkeit noch zu genüge.
Mir geht's darum ihm eine Lektion zu erteilen und mich nicht verarschen zu lassen. Dazu bin ich zu sehr Arschloch.
Schließlich existiert ein schriftlicher Vertrag.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Invalid_UID
Da Verträge auch via E-Mail rechtskräftig sind (vorrausgesetzt die Formulierung stimmt),
frage ich mich, in wie weit ich nun mein Recht einklagen kann oder zumindestens dem
Verkäufer Unannehmlichkeiten bereiten kann?
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Weniger ist mehr, ausser beim Hubraum und so. Oldschool rulez...
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zum zitierten Beitrag Zitat von Invalid_UID
Nun möchte der Verkäufer
allerdings vor der Lieferung bezahlt werden, was definitiv so nicht vereinbart war
Voraussetzung, ihr habt die frei Hauslieferung im Kaufvertrag vereinbart:
1. Hard Ball: Du veranlasst die Lieferung bei einem Dritten Spediteur und klagst die Kosten als Schadenersatz vom Verkäufer.
Kostet Zeit, Nerven, Geld. Die RV übernimmt das.
2. Du fährst hin, holst ab und gibst 100% nach.
3. Ihr einigt euch auf einen Kompromiss....
Wenn nur 1. oder 2. Dann lass es. Denk an den Service danach. Wenn etwas ist wegen Gewährleistung, dann hast du wieder Diskussionen... so etwas braucht keiner.
Klingt für mich nach einem Händler aus dem Süddeutschen Raum.
Welcher Händler ist das denn?
Verkäufer macht einen Rückzieher
Schau mal bei moto-top Transport. Die holen dir dein Bike mit Treuhandservice. Du bezahlst an moto-top und die bezahlen den Verkäufer nach Begutachtung des Mopeds. Habe ich schon mehrmals gemacht und war immer sehr zufrieden. Gruß C53
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zum zitierten Beitrag Zitat von Invalid_UID
Mir geht's darum ihm eine Lektion zu erteilen und mich nicht verarschen zu lassen. Dazu bin ich zu sehr Arschloch.
Schließlich existiert ein schriftlicher Vertrag.
manche wissen nicht was sie mit ihrer zeit anfangen sollen,
entweder holst das bike selber, ( transporter usw. gibts zum leihen )
oder lässt es halt bleiben, wenn du genügend andere findest, wie du schreibst.
Wäre mir zu blöd, dass ganze gelaber mit anwalt usw. wegen so einer sache, sieht man mal wieder das man in deutschland is...........
Vereinbart wurde barzahlung bei Lieferung, Festpreis
Ist eine Privatperson.
Wenn man alos Geschäftsman eine Vereinbarung eingeht und dann einen Rückzieher macht, dann muss man damit rechnen, das einem irgend jemand aufs Dach steigt.
Wenn sich jeder so an der Nase herumführen lässt, dann ist es klar, das jeder jeden Verarscht.
Ich bin ein Mann der sein Wort hält, schon immer und das wird auch immer so bleiben. Ich werde nachher mal die RV anrufen und mal sehen was die dazu sagt.
Ich will ja nicht einmal einen Schadensersatz.
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na ja.... Ich würde mir nen Transporten leihen und hinfahren. Transporter kostet nen 100er & Sprit auch nochmal nen 100er. oder eben wie c53 geschrieben hat. (Wusste gar nicht, dass es sowas gibt)
Dass du ehrlich bist, bezweifelt keiner, aber davon gibt es leider zu wenige. Ich bin auch ein norddeutscher Kaufmann, da gilt das Wort & der Handschlag. Das ist im Süden Deutschlands oft ganz anders.
Vorkasse mit Paypal ist bei Privatpersonen absolut berechtigt heutzutage. Brauchst keinen anscheissen, der selber Angst um sein Geld hat.
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
Ist klar das jemand Angst um sein Geld hat. Aber wenn ich ihm doch einen nach bestem Wissen und Gewissen formulierten Kaufvertrag via E-Mail zukommen lasse, damit er mich vor Gerricht zerren kann, falls ich abspringen sollte, dann belegt das nur mein Kaufinteresse.
Ich denke er hat irgendwo ein besseres Angebot bekommen und will nun da verkaufen.
Mir geht es da nicht um Geld, nicht um das Motorrad, nicht um mein Recht. Mir geht es da um die mangelnde Ehrlichkeit.
Und wenn der Anwalt meint, das er ihm ein paar Euros aus der Tasche leiern kann, dann wird sich Sea Shepherd über eine spende freuen.
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Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.
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Der Spacken kann es nicht lassen.
Wenn man immer jedem Arsch, den man im Leben kennen lernt, einen 'einschenken' will, verliert man zu viel Zeit und Energie um schöne Dinge zu machen.
Beste Grüße
Geläuterter Einschenker
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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt
Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.
zum zitierten Beitrag Zitat von Middach
Wenn man immer jedem Arsch, den man im Leben kennen lernt, einen 'einschenken' will, verliert man zu viel Zeit und Energie um schöne Dinge zu machen.
Beste Grüße
Geläuterter Einschenker
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