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Verkäufer macht einen Rückzieher

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Verkäufer macht einen Rückzieher

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Invalid_UID ist offline Invalid_UID · 615 Posts seit 01.05.2018
fährt: Sportster XL883L
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615 Posts seit 01.05.2018
fährt: Sportster XL883L
Neuer Beitrag 01.11.2018 09:59
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Einen wunderschönen guten Morgen.

Ich wollte mir eine Flyingbrick kaufen, welche weder angemeldet noch fahrbereit ist.
Das Motorrad ist schon länger nicht mehr gelaufen und aufgrund dessen habe ich den
Verkäufer runter gehandelt und einen Festpreis inklusive Lieferung bis zu meiner
Garage ausgehandelt.

All das wurde vie E-Mail festgehalten und er hat zugestimmt. Nun möchte der Verkäufer
allerdings vor der Lieferung bezahlt werden, was definitiv so nicht vereinbart war und
weil ich nicht vor der Lieferung bezahle, möchte er nun nicht liefern.

Da Verträge auch via E-Mail rechtskräftig sind (vorrausgesetzt die Formulierung stimmt),
frage ich mich, in wie weit ich nun mein Recht einklagen kann oder zumindestens dem
Verkäufer Unannehmlichkeiten bereiten kann? Da eine Bezahlung vor Lieferung ja schon
ganz schön nach versuchtem Betrug riecht, bin ich am überlegen diesen Vorfall der Polizei
zu melden, sollte er nicht liefern.

Wer von euch kennt sich mit Vertragsrecht aus oder ist sogar Anwalt auf diesem Gebiet?
Eine Rechtschutzversicherung besteht und ich hoffe das sie dies übernimmt.

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Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.

Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.

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Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 01.11.2018 10:44
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Ganz ehrlich. 
wenn er das unbedingt nun so will und du willst unbedingt das bike dann würde ich hinfahren und evtl vor Ort zahlen oder besser noch..den deal einfach auch canceln und fertig. Ich setz doch für so nen Käse weder Energie Zeit noch Anwalt ein Baby

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Sticki1 am 01.11.2018 11:26.

Carsten96 ist offline Carsten96 · 179 Posts seit 01.07.2015
fährt: Street Glide 2008
Carsten96 ist offline Carsten96
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179 Posts seit 01.07.2015
fährt: Street Glide 2008
Neuer Beitrag 01.11.2018 11:02
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Wollte der Verkäufer denn selber liefern oder sollte das über eine Spedition laufen? Bei einer Spedition hat er evtl. Bedenken, dass er die Maschine aus der Hand gibt, und kein Geld sieht.

Wieviele Kilometer wohnt Ihr denn auseinander? Würde sie dann evtl. mit einem Hänger holen.


 

Invalid_UID ist offline Invalid_UID · 615 Posts seit 01.05.2018
fährt: Sportster XL883L
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615 Posts seit 01.05.2018
fährt: Sportster XL883L
Neuer Beitrag 01.11.2018 11:10
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Er wollte selber fahren und mir das Motorrad bringen. Das sind 350km. Ich habe weder AHK noch Anhänger. Sonst wuwür ich das selber machen.

Mir geht es weniger um das Bike, die gibt es aufgrund der hohen Zuverlässigkeit noch zu genüge.

Mir geht's darum ihm eine Lektion zu erteilen und mich nicht verarschen zu lassen. Dazu bin ich zu sehr Arschloch.
Schließlich existiert ein schriftlicher Vertrag.

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oldschool-freak ist offline oldschool-freak · 347 Posts seit 28.03.2018
aus Diepoldsau
fährt: FXSTB
oldschool-freak ist offline oldschool-freak
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347 Posts seit 28.03.2018 aus Diepoldsau

fährt: FXSTB
Neuer Beitrag 01.11.2018 11:17
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zum zitierten Beitrag Zitat von Invalid_UID

Da Verträge auch via E-Mail rechtskräftig sind (vorrausgesetzt die Formulierung stimmt),
frage ich mich, in wie weit ich nun mein Recht einklagen kann oder zumindestens dem
Verkäufer Unannehmlichkeiten bereiten kann?

So frei nach dem Motto, lass ihm wenigstens einen reinwürgen... Mach's wie oben beschrieben, fahr hin, zahl und nimm mit. Oder lass es. Ich bin auch Händler (nicht Mopeds) und verkaufe gebrauchte Ware. Bevor das Geld nicht bei mir ist, geht keine Schraube raus. Einfach weil ich weder Lust, noch Kapazität habe, meinem Geld nachzurennen und die Zahlungsmoral in der heutigen Zeit leider im Sinkflug ist. Dasselbe akzeptiere ich natürlich auch beim Einkauf. Klar, er hätte das klar formulieren dürfen, aber ihm daraus einen Strick drehen und "zumindest Unannehmlichkeiten bereiten" zu wollen, finde ich schon etwas schäbig...

just my 20 cents

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Weniger ist mehr, ausser beim Hubraum und so. Oldschool rulez...

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Rene D. ist offline Rene D. · seit
Rene D. ist offline Rene D.
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Neuer Beitrag 01.11.2018 11:30
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zum zitierten Beitrag Zitat von Invalid_UID
Nun möchte der Verkäufer
allerdings vor der Lieferung bezahlt werden, was definitiv so nicht vereinbart war

Was war denn definitiv bezüglich der Bezahlung vereinbart?

Gruß,
René


PS: Ich kann den Verkäufer voll und ganz verstehen. Ich persönlich würde nicht 700km fahren ohne vorher die Kohle zu haben. Wenn der Verkäufer Pech hat und der Käufer ist nur ein Lallepit der kein Geld hat oder jemand der vor Ort dann noch anfängt am Preis zu mosern bleibt er auf die Kosten der Fahrt, von der Zeit mal ganz abgesehen, sitzen.

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Iltschi ist offline Iltschi · 634 Posts seit 02.06.2017
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Neuer Beitrag 01.11.2018 11:34
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Voraussetzung, ihr habt die frei Hauslieferung im Kaufvertrag vereinbart:

1. Hard Ball: Du veranlasst die Lieferung bei einem Dritten Spediteur und klagst die Kosten als Schadenersatz vom Verkäufer. 
Kostet Zeit, Nerven, Geld. Die RV übernimmt das. 

2.  Du fährst hin, holst ab und gibst 100% nach. 

3. Ihr einigt euch auf einen Kompromiss....


Wenn nur 1. oder 2. Dann lass es. Denk an den Service danach.  Wenn etwas ist wegen Gewährleistung, dann hast du wieder Diskussionen... so etwas braucht keiner. 

Klingt für mich nach einem Händler aus dem Süddeutschen Raum. 

Welcher Händler ist das denn?

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c53 ist offline c53 · 2318 Posts seit 07.07.2012
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fährt: Sportster 1200S mit X1 Motor , Sportster 1200@1250, Night Train Evo, Buell M2, FXSTC, FXR, FXB
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Neuer Beitrag 01.11.2018 11:38
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Schau mal bei moto-top Transport. Die holen dir dein Bike mit Treuhandservice. Du bezahlst an moto-top und die bezahlen den Verkäufer nach Begutachtung des Mopeds. Habe ich schon mehrmals gemacht und war immer sehr zufrieden. Gruß C53

Gesendet von meinem ONEPLUS A5000 mit Tapatalk


StreetBob-Hardy ist offline StreetBob-Hardy · seit
StreetBob-Hardy ist offline StreetBob-Hardy
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 01.11.2018 12:11
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zum zitierten Beitrag Zitat von Invalid_UID

Mir geht's darum ihm eine Lektion zu erteilen und mich nicht verarschen zu lassen. Dazu bin ich zu sehr Arschloch.
Schließlich existiert ein schriftlicher Vertrag.

Wenn Du nur Arschloch sein willst solltest Du das alleine auf die Reihe kriegen. 

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take.it.easy ist offline take.it.easy · 1696 Posts seit 24.03.2013
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fährt: Softail Evo's, Shovel, Ape forever
Neuer Beitrag 01.11.2018 12:54
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manche wissen nicht was sie mit ihrer zeit anfangen sollen,
entweder holst das bike selber, ( transporter usw. gibts zum leihen )
oder lässt es halt bleiben, wenn du genügend andere findest, wie du schreibst.
Wäre mir zu blöd, dass ganze gelaber mit anwalt usw. wegen so einer sache, sieht man mal wieder das man in deutschland is...........

Invalid_UID ist offline Invalid_UID · 615 Posts seit 01.05.2018
fährt: Sportster XL883L
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615 Posts seit 01.05.2018
fährt: Sportster XL883L
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:01
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Vereinbart wurde barzahlung bei Lieferung, Festpreis
Ist eine Privatperson.

Wenn man alos Geschäftsman eine Vereinbarung eingeht und dann einen Rückzieher macht, dann muss man damit rechnen, das einem irgend jemand aufs Dach steigt.
Wenn sich jeder so an der Nase herumführen lässt, dann ist es klar, das jeder jeden Verarscht.

Ich bin ein Mann der sein Wort hält, schon immer und das wird auch immer so bleiben. Ich werde nachher mal die RV anrufen und mal sehen was die dazu sagt.
Ich will ja nicht einmal einen Schadensersatz.

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Ole66 ist offline Ole66 · 1907 Posts seit 10.07.2018
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1907 Posts seit 10.07.2018 aus Stendal´s schönste Ortschaft

fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:16
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na ja.... Ich würde mir nen Transporten leihen und hinfahren. Transporter kostet nen 100er & Sprit auch nochmal nen 100er. oder eben wie c53 geschrieben hat. (Wusste gar nicht, dass es sowas gibt) 
Dass du ehrlich bist, bezweifelt keiner, aber davon gibt es leider zu wenige. Ich bin auch ein norddeutscher Kaufmann, da gilt das Wort & der Handschlag. Das ist im Süden Deutschlands oft ganz anders.

Vorkasse mit Paypal ist bei Privatpersonen absolut berechtigt heutzutage. Brauchst keinen anscheissen, der selber Angst um sein Geld hat.

__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        

Invalid_UID ist offline Invalid_UID · 615 Posts seit 01.05.2018
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fährt: Sportster XL883L
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:20
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Ist klar das jemand Angst um sein Geld hat. Aber wenn ich ihm doch einen nach bestem Wissen und Gewissen formulierten Kaufvertrag via E-Mail zukommen lasse, damit er mich vor Gerricht zerren kann, falls ich abspringen sollte, dann belegt das nur mein Kaufinteresse.
Ich denke er hat irgendwo ein besseres Angebot bekommen und will nun da verkaufen.

Mir geht es da nicht um Geld, nicht um das Motorrad, nicht um mein Recht. Mir geht es da um die mangelnde Ehrlichkeit.
Und wenn der Anwalt meint, das er ihm ein paar Euros aus der Tasche leiern kann, dann wird sich Sea Shepherd über eine spende freuen.

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Middach ist online Middach · 3069 Posts seit 20.04.2017
aus West
fährt: FLHXS 2016
Middach ist online Middach
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3069 Posts seit 20.04.2017 aus West

fährt: FLHXS 2016
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:26
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Wenn man immer jedem Arsch, den man im Leben kennen lernt, einen 'einschenken' will, verliert man zu viel Zeit und Energie um schöne Dinge zu machen.

Beste Grüße

Geläuterter Einschenker

 

__________________
Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool

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fährt: Sportster XL883L
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:50
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zum zitierten Beitrag Zitat von Middach
Wenn man immer jedem Arsch, den man im Leben kennen lernt, einen 'einschenken' will, verliert man zu viel Zeit und Energie um schöne Dinge zu machen.

Beste Grüße

Geläuterter Einschenker

Würde ich so denken, dann wäre ich heute nicht da wo ich bin. Ich musste recht früh das Bundesland NRW verklagen um zu meinem Recht zu kommen.
Hätte ich das nicht gemacht, dann würde ich irgend einem Beruf nachgehen und nicht meiner Berufung.
Manchmal lohnt es sich, sich auf seine hinterläufe zu stellen.

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