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Geschrieben von Skayy am 04.04.2019 um 21:37:

passing lights

Moin,

mir hat die Rennleitung heute gesagt, dass ich die passing lights nicht an haben darf. Das wäre verboten. Wofür habe ich die Dinger dann?

LG.


Geschrieben von StreetBob am 04.04.2019 um 21:58:

Sind nur als Nebelscheinwerfer in Deutschland zulässig 

§ 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Geschrieben von wurzelhuber am 04.04.2019 um 22:24:

...ich habe die passing Lights auch an meiner Deluxe.
Und damit ich besser gesehen (und hoffentlich niemals übersehen) werde, fahre ich ständig mit eingeschalteten Lampen; außer Nachts. Es geht mir in erster Linie um meine Gesundheit und demzufolge nicht um das Geschwätz eines ach so schlauen Rennleiters. Sollte ich mal in eine Kontrolle kommen, darf "er" (oder "sie") mir gerne ein Knöllchen schreiben wenn es ihm dann besser geht. 

My 2 ct.


Geschrieben von Blue am 04.04.2019 um 22:53:

genau so ist es !


Geschrieben von **Maitre** am 05.04.2019 um 02:31:

Ich hab´ an meiner FB die Passing Lights nachgerüstet. Wie ist denn bei Euch der Schalter beschriftet? Bin gerade in Thailand kann hier für wenige Cents gute Beschriftungsschilder machen lassen.

Konkret: "Spot Light" oder "Passing Light" oder "Fog Light" auf den Schalter drauf? ...oder muss da "Nebellicht" stehen?

__________________
Viele Grüße, Matthias


Geschrieben von Websucht am 05.04.2019 um 04:56:

Mein Schalter ist nicht beschriftet, wenn die Lampen eingeschaltet sind, leuchtet der Schalter grün. Da es der einzige Schalter mit Funktion ist, benötige ich keine Beschriftung.

__________________
Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von StreetBob am 05.04.2019 um 06:57:

Der Themenstarter wollt wissen wann er sie anschalten darf.

Ich hab meine auch immer an, Sicherheit ist mir wichtiger.


Geschrieben von Skayy am 05.04.2019 um 07:34:

Lieben Dank. Ich hatte nicht in Verbindung gebracht, dass " passing lights" Nebelscheinwerfer sein sollen...

Ich werde die mal ein bisschen hochdrehen, dann sind es Suchscheinwerfer ;-)

Weiß einer, was das kostet, wenn die einen tatsächlich wg. so einem Scheiss aufschreiben? Es war ein Polizei Cop, der sollte doch froh sein, wenn wir gut gesehen werden...

Sonst interessierte den nichts. Eintragung Luffi, Auspuff etc. alles egal. Aber Lampen an ist böse...


Geschrieben von Chrisk am 05.04.2019 um 07:40:

Kostet 20 Ersatzmark, falls nicht nur mündlich verwarnt wird.
Huch, da muss ich beim Putzen des Bikes am Schalter hängen geblieben sein ...  Augen rollen


Geschrieben von Skayy am 05.04.2019 um 07:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Chrisk
Kostet 20 Ersatzmark, falls nicht nur mündlich verwarnt wird.
Huch, da muss ich beim Putzen des Bikes am Schalter hängen geblieben sein ...  Augen rollen

Danke Dir. Steck ich mir mal gleich einen Zwanni in den Koffer :-)

Dafür kann ich mir nicht 8 Wochen Krankenhaus leisten, wenn mich einer übersieht...

by the way: mein Bock ist jetzt 9 Monate alt und die Leuchten sind milchig...


Geschrieben von Herzo_Klaus am 05.04.2019 um 08:09:

Hatte ich an meiner Heritage auch. Waren nach kurzer Zeit milchig. 

Wurde vom Dealer problemlos auf Garantie getauscht beim anstehenden Kundendienst.

Die dann verbauten hielten die Hitze aus ohne milchig zu werden.

__________________
Nemo me impune lacessit !

Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !

 


Geschrieben von Schimmy am 05.04.2019 um 08:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skayy
Moin,

mir hat die Rennleitung heute gesagt, dass ich die passing lights nicht an haben darf. Das wäre verboten. Wofür habe ich die Dinger dann?

LG.

zum zitierten Beitrag Zitat von StreetBob
Sind nur als Nebelscheinwerfer in Deutschland zulässig 

§ 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Moinsen,

Rein von der Vorschriftenlage hat die Rennleitung richtig gehandelt. unglücklich In den §§ 50ff StVZo steht, welche Arten der Beleuchtung in welcher Anzahl für welche Kfz
(einspruig / mehrspurig) zugelassen sind, und dort ist halt festgelegt, dass EINSPURIGE Kfz nur EINEN Nebelscheinwerfer haben dürfen (warum auch immer). Augen rollen

Dies widerspricht aber andererseits der Tatsache, dass das Moped SERIENMÄSSIG mit zwei "Nebelscheinwerfern" ausgestattet ist und in diesem Zustand vom KBA
seine ABE erhalten hat.

Einen der Scheinwerfer "abzuklemmen" ist leider auch keine Lösung, denn die StVZo sagt ebenfalls, dass ALLE verbauten Beleuchtungseinrichtungen an einem Kfz
auch funktionieren müssen. unglücklich

Muss man alles nicht wirklich verstehen.... Baby


GReetz  Jo

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Skayy am 05.04.2019 um 08:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von Skayy
Moin,

mir hat die Rennleitung heute gesagt, dass ich die passing lights nicht an haben darf. Das wäre verboten. Wofür habe ich die Dinger dann?

LG.

zum zitierten Beitrag Zitat von StreetBob
Sind nur als Nebelscheinwerfer in Deutschland zulässig 

§ 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Moinsen,

Rein von der Vorschriftenlage hat die Rennleitung richtig gehandelt. unglücklich In den §§ 50ff StVZo steht, welche Arten der Beleuchtung in welcher Anzahl für welche Kfz
(einspruig / mehrspurig) zugelassen sind, und dort ist halt festgelegt, dass EINSPURIGE Kfz nur EINEN Nebelscheinwerfer haben dürfen (warum auch immer). Augen rollen

Dies widerspricht aber andererseits der Tatsache, dass das Moped SERIENMÄSSIG mit zwei "Nebelscheinwerfern" ausgestattet ist und in diesem Zustand vom KBA
seine ABE erhalten hat.

Einen der Scheinwerfer "abzuklemmen" ist leider auch keine Lösung, denn die StVZo sagt ebenfalls, dass ALLE verbauten Beleuchtungseinrichtungen an einem Kfz
auch funktionieren müssen. unglücklich

Muss man alles nicht wirklich verstehen.... Baby


GReetz  Jo

Wenn die Dinger als Nebellampen deklariert sind, darf man sie wahrscheinlich nur bei Nebel benutzen. Wobei mir da ein Nebelrücklicht lieber wäre ;-)

Wenn Sie denn Überhollichter heißen, machen die Amis die Dinger zum überholen an? Ja spinnen die?


Geschrieben von Ole66 am 05.04.2019 um 09:17:

Moins Jungs,
Wenn ich morgens in mein Büro fahre, kommt mir fast jeden Morgen eine fette Harley entgegen, die auch offensichtlich durch den Fahrer gut einfedert, wenn ihr wisst was ich meine. Heute morgen war es etwas diesig bei uns & die besagte Harley hatte auch diese 2 Zusatzleuchten an. Mann, war das grell. Von vorn ist das im Dunkeln eine ganz ungewohnte Silhouette und hat grell geblendet (aber nur die passing lights) . Als ich dann näher kam, sah ich erst, das es diese besagte Harley ist, die mir jeden Morgen entgegenkommt. So genug ausgeholt...

Ich empfand die Dinger jedenfalls ganz schön grell und blendend. Wenn das so sein soll, ist klar, dass die Rennleitung einschreitet.

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
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   für alle!        


Geschrieben von AmiVanFan am 05.04.2019 um 09:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skayy

Wenn die Dinger als Nebellampen deklariert sind, darf man sie wahrscheinlich nur bei Nebel benutzen. Wobei mir da ein Nebelrücklicht lieber wäre ;-)

Die hier genannten "passing lights" haben (zumindest bei meinem Mopped) u.a. die Kennzeichnung "02B", wobei "B" sie als Nebellicht deklariert und "02" für die zweite Änderung der betreffenden Regularien steht.
Zum Verwenden der Nebelleuchten wurde ja schon geschrieben.
Zitat von Skayy

Wenn Sie denn Überhollichter heißen, machen die Amis die Dinger zum überholen an? Ja spinnen die?

"Passing lights" wäre in diesem Fall mit "Abblendlicht" zu übersetzen (alternativ steht u.a. auch "dipped beam" für Abblendlicht); "driving beam" wäre das uns bekannte Fernlicht (es gibt auch weitere Begriffe wie low beam, high beam. Es kommt immer auf den Kontext an)

"Passing" hat in diesem Sinne also nichts mit Überholen zu tun. Richtigerweise müssten die Dinger bei uns aufgrund der Kennzeichnung eigentlich "fog lights" heißen; in den Staaten heißen die aber nun mal "passing lights" und haben evtl. auch eine andere Kennzeichnung. Da es in den Staaten andere Regularien bezüglich der "erlaubten" Beleuchtungseinrichtungen gibt als bei uns, mussten die Dinger eben die Kennzeichnung "B" erhalten, da drei gleichzeitig leuchtende Abblendlichter hier auf keinen Fall zugelassen wären. Klingt komisch - iss aber so...


PS: überholen, vorbeifahren ist mit "passing by" zu übersetzen; die Dinger müssten somit "passing by lights" heißen Augenzwinkern