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Zulassung
Servus
Hat jemand von Euch einen Ahnung zwegs An— bzw.Ummelden eines Motorrads ?
Hintergrund ist....hab mir eine Fat Boy gekauft,die im Landkreis München zugelassen ist.
Am 2.1.2020 möchte ich die Dicke auf mich ummelden,wohne aber in München Stadt.
Jetzt habe ich gehört,dass es wohl einen Kennzeichen Beibehalt,seit 1.10.19 ,auch bei Halter und Landkreis wechsel geben soll.
Mein Anruf bei der Zulassungsstelle war ehrlich gesagt nicht sehr vertrauenswürdig.
Hab das Gefühl gehabt als würde die Dame nicht so richtig verstehen was ich meine.
Sie meinte zwar das geht aber so richtig sicher war sie sich nicht.
Möchte gerne das 18x20 Kennzeichen behalten denn in München werden nur noch 22x20 Schilder ausgegeben und für mich heissen würde,dass ich einen neuen Kennzeichenhalter brauche.
Danke für Eure Hilfe
Gruß Herbman
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Viele Grüsse aus München
Herbman
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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz
Danke aber das hab ich auch gefunden...
es muss sich aber auch noch was ab 1.10.19 geändert haben.
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Viele Grüsse aus München
Herbman
Wäre halt nur interessant ob das jemand nach dem 1.10.19 schon gemacht hat
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Viele Grüsse aus München
Herbman
Kennzeichengröße 18 x 20 gilt doch für ganz Deutschland!
Stimmt aber leider gibt es in München keine kleinen Schilder mehr 😡nur noch 22x20
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Viele Grüsse aus München
Herbman
Moin.
das ist mein Kenntnissstand.
Das Kennzeichen kannst du nur mitnehmen, wenn das KFZ auf deinen Namen angemeldet ist.
Beim Halterwechsel zwischen zwei unterschiedlichen Zulassungsbezirken ist auch keine Kennzeichenmitnahme möglich. Der neue Fahrzeughalter muss auch ein neues Kennzeichen beantragen.
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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!
Wird das Fahrzeug nicht umgemeldet, droht ein Bußgeld bis zu 100 Euro. Das alte Kennzeichen kann auch bei Fahrzeugwechsel und Halterwechsel übernommen werden. Das Kfz-Kennzeichen des Vorbesitzers kann allerdings nur beim Halterwechsel innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises übernommen werden.
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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz
Danke für die Antworten aber wie kann man dann diesen Text verstehen ?
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Viele Grüsse aus München
Herbman
Hier geht es um den Fahrzeughalter auf den das Fahrzeug zugelassen ist, nicht um Halterwechsel
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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz
Und wie kann man das verstehen....sollte doch auf meine Situation zutreffen
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Viele Grüsse aus München
Herbman
ist doch dann selbstklärend..
Nimmst das Schreiben vom BMVI mit und legst es der zuständigen Zulassungsstelle vor. Ist der Sachbearbeiter nicht auf dem aktuellen Stand, dann freundlich(!) nach dem Vorgesetzten fragen
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BRC #2
Danke Letti
also liest Du das auch so,dass ich das Kennzeichen von einem anderen Landkreis behalten kann ?
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Viele Grüsse aus München
Herbman
ich lese das auch so... Sicherheitshalber das Schreiben zur Ummeldung mitnehmen
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BRC #2
Hallo Herbmann,
leider wird das nicht möglich sein. Denn so wie ich das lese (hoffe richtig) .
es gibt also einen Halterwechsel , oder?
Die Mitnahme des Kennzeichens kann nur erfolgen wenn der Halter gleich bleibt.
Grüße
Tourer15
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Das Leben ist zu kurz für einen Bürostuhl - habe ihn gegen den Sattel meiner Harley getauscht