Moin.
das ist mein Kenntnissstand.
Das Kennzeichen kannst du nur mitnehmen, wenn das KFZ auf deinen Namen angemeldet ist.
Beim Halterwechsel zwischen zwei unterschiedlichen Zulassungsbezirken ist auch keine Kennzeichenmitnahme möglich. Der neue Fahrzeughalter muss auch ein neues Kennzeichen beantragen.
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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!