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Geschrieben von fred07 am 24.03.2020 um 20:58:

ABE Custompipes

Hallo zusammen!

Ich habe vor kurzem eine Cross Bones Bj 2010 gekauft, auf dem Moped sind Auspufftöpfe von Custompipes verbaut. Leider gibt es diese Firma nicht mehr (www.custompipes.at), es ist zwar ein E-Prüfzeichen auf den Töpfen, aber ich würde zur Sicherheit auch die ABE benötigen. Sollte man ja mitführen...

Hat zufällig jemand eine, die er mit scannen könnte?

Die Typen haben zwar noch eine Facebookseite, aber wenn man eine Nachricht schickt, wird diese zwar gelesen, aber es reagiert niemand...

Danke im Voraus, LG

Fred


Geschrieben von fred07 am 16.11.2022 um 14:44:

Ich hol das mal wieder nach vor, vielleicht hat ja jemand noch so ein Anlage und könnte mir eine Kopie der ABE überlassen...

Danke!


Geschrieben von Zündfunke am 16.11.2022 um 15:51:

Wirklich eine ABE oder eine EG-BE Nummer?
Das ist ein Unterschied, letzteres brauchst du nicht zwingend.


Geschrieben von fred07 am 16.11.2022 um 16:02:

puh, da hast du mich grad auf dem falschen Fuß erwischt ;-)
Der Auspuff hat ein E-Prüfzeichen (E7 0005), soweit ich weiß, müsste man dann ja noch eine Bestätigung mitführen, die man vorweisen muss. Von der würd ich eine Kopie brauchen....


Geschrieben von HeikoJ am 16.11.2022 um 16:08:

Wenn der Auspuff ein ordentliches E-Prüfzeichen, entweder kleines e im Rechteck oder grosses E im Kreis jeweils mit der Landeskennzahl hat ist er grundsätlich zugelassen. Die Polizei bzw. der Tüv steht in diesem Fall in der Beweisplicht dir zu zeigen, das der angebrachte Auspuff nicht für dein Fahrzeug zugelassen ist.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von fred07 am 16.11.2022 um 16:51:

Sorry, ich habe nicht erwähnt, dass ich in Österreich zuhause bin.
Die Freigabe muss mitgeführt werden, so schreibt es jedenfalls zB die burgenländische Landesregierung  auf ihrer Homepage.


Geschrieben von Leon_ am 17.11.2022 um 10:29:

Das ist natürlich unglücklich. Da es bei den meisten (99%) der Anlagen mit E-Prüfzeichen keine Dokumente zu einer ABE gibt. Wieso auch? Eine ABE ist eine ALLGEMEINE Betriebserlaubnis. Das E-Prüfzeichen bestätigt eine EXPLIZITE Zulassung für dein Modell. Von einigen Herstellern gibt es höchstens so kleine Kärtchen, auf denen noch steht, für welches/welche Modelle dieses E-Prüfzeichen gilt. Ein ABE Dokument ist es aber nicht! 
Österreich hin oder her. AT gehört zur EU und EU-Recht steht vor Landesrecht Augenzwinkern

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von grafschafter am 17.11.2022 um 12:57:

Hier die ABE und schau mal in deinen Thread bei Motortalk...

(Ich trink ein Biergroßes Grinsen)
Gruß
Uwe


Geschrieben von fred07 am 17.11.2022 um 13:09:

Vielen, vielen Dank!!!!
Du bist der Beste!


Geschrieben von grafschafter am 17.11.2022 um 16:34:

Freude Gern geschehen.
Dafür gibt es Foren wie diese, damit man bei ungeklärten Fragen das Schwarmwissen/die kollektive Intelligenz der anderen Mitglieder bemüht und sich im besten Falle auch revanchieren und helfen kann...


Geschrieben von Leon_ am 17.11.2022 um 16:58:

Aber bitte auch zur Klarstellung, DAS ist keine ABE als entsprechendes Dokument Augenzwinkern
Dies ist das von mir oben bereits angesprochene Kärtchen.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von springerdinger am 17.11.2022 um 18:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Aber bitte auch zur Klarstellung, DAS ist keine ABE als entsprechendes Dokument Augenzwinkern
Dies ist das von mir oben bereits angesprochene Kärtchen.

Und dieses wird auch in Ö (warum auch nicht) genügen!Freude


Geschrieben von fred07 am 17.11.2022 um 18:37:

Ich bin auch der Ansicht, dass das genügt. Ich denke, der Sinn dahinter ist, dass die Herrschaften von der Rennleitung schnell prüfen können, ob der Auspuff an dem Moped zulässig ist.
Da denke ich schon, dass das Prüfzeichen alleine zuwenig ist. Aber jetzt kann ich auf Verlangen die Kopie vorweisen und gut ist es. 
99% unserer Polizisten sind eh entspannt, wenn alle sonstigen Änderungen im Zulassungschein eingetragen sind und werden sicher nicht nachfragen, ob man das mit hat. Aber es gibt halt leider einige wenige, die darauf wert legen.


Geschrieben von stachri am 17.11.2022 um 22:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Wenn der Auspuff ein ordentliches E-Prüfzeichen, entweder kleines e im Rechteck oder grosses E im Kreis jeweils mit der Landeskennzahl hat ist er grundsätlich zugelassen. Die Polizei bzw. der Tüv steht in diesem Fall in der Beweisplicht dir zu zeigen, das der angebrachte Auspuff nicht für dein Fahrzeug zugelassen ist.

In der Schweiz ist es auch so, dass man gezwungen ist eine Bestätigung mitzuführen. Diese Bestätigung beweist, dass der Auspuff auf meine Maschine zugelassen ist. Leider ist es keine Plastikkarte.


Geschrieben von fred07 am 17.11.2022 um 22:49:

Ich habe neben der Cross Bones auch eine Road King mit BSL-Anlage, da sieht das Dokument auch so aus, hat auch keine Karte.